Bundespräsidentenwahl: wer ist wahlberechtigt?

Für die Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 liegen noch bis 24. März die Wählerverzeichnisse auf – das teilt die Landeswahlbehörde mit. StaatsbürgerInnen können bis Donnerstag, 24. März 2016, die Aufnahme oder Streichung aus dem Wählerverzeichnis beantragen. Das ist entweder schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Stelle im Gemeindeamt möglich.

Ob die gewünschte Änderung übernommen werden kann, entscheidet die Gemeindewahlbehörde bis spätestens 30. März 2016. Diese informiert im Anschluss die AntragstellerInnen schriftlich. Über eine allenfalls eingebrachte Beschwerde gegen diese Entscheidung hätte das Bundesverwaltungsgericht bis spätestens 5. April 2016 zu entscheiden.

Auch AuslandsösterreicherInnen sind wahlberechtigt
An der Bundespräsidentenwahl können auch AuslandsösterreicherInnen teilnehmen, sofern sie am 24. April 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde registriert sind. Diese Eintragung erfolgt in der letzten Wohnsitzgemeinde in Österreich: Der entsprechende Antrag an die Gemeinde kann auch per E-Mail erfolgen.

Um mittels Briefwahl an der Bundespräsidentenwahl teilzunehmen, müssen Wahlkarten bei den Gemeinden beantragt werden. Diese sind so rechtzeitig zur Post zu geben, dass sie bis zum Wahltag bei der Bezirkswahlbehörde einlangen. Alternativ können Wahlkarten im Ausland bis 18. April 2016 (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR bis zum 15. April 2016) bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abgegeben werden.

Bei der letzten Wahl auf Bundesebene, der Europawahl 2014, wurden bundesweit 28.456 Wahlkarten für AuslandsösterreicherInnen ausgestellt, davon 1.992 in Tirol.