Hundesteuer neu und Kreditfinanzierungen

Der Wörgler Gemeinderat traf sich am 11. Jänner 2018 zu einer Sondersitzung, bei der ausschließlich Finanz-Entscheidungen auf der Tagesordnung standen. Bei der Neubau-Beschlussfassung für die städtischen Bauprojekte Haus der Musik und Feuerwehrhaus neu im Dezember 2017 wurde die Finanzierung, für die Angebote von sieben Banken eingeholt wurde, noch nicht mitbeschlossen, was nun mit Mehrheitsbeschlüssen ohne Stimmen der Opposition nachgeholt wurde. Nach medialer Aufregung um die Hundesteuer ruderte man auch da zurück zur ursprünglich geplanten Erhöhung, allerdings mit dem Zusatz, dass die Steuer künftig jährlich indexangepasst  und die Stadtpolizei für die Kontrolle der Hundemarken eingesetzt wird.

Zur Finanzierung des „Hauses der Musik“ nimmt die Stadt Kredite in der Höhe von 5,1 Millionen Euro auf, fürs neue Feuerwehrhaus werden Fremdmittel in Höhe von 4 Millionen Euro geliehen. Die Beschlüsse erfolgten mit 13 Ja-Stimmen (Liste Hedi Wechner und FWL) bei 8 Enthaltungen (Bürgerliste Wörgler Volkspartei, Junge Wörgler Liste, Wörgler Grüne und Team Wörgl) beim Haus der Musik und mit 15 Ja-Stimmen (Liste Hedi Wechner, FWL und Team Wörgl) bei fünf Enthaltungen und einer Gegenstimme beim Feuerwehrhaus.

Diskussion über Zinsrisiko

Die städtische Abteilung für Finanzen und Controlling arbeitete die Beschlussvorschläge und Finanzierungsvarianten aus, wobei beim Haus der Musik eine Million Euro mit variablem Zinssatz (Einstieg bei 0,399 % p.a.) über die Raiffeisenbank Kufstein und 4,1 Millionen Euro zu einem Fixzinssatz von 1,795 % mit 20jähriger Bindung bei der Hypo  Tirol Bank AG bei einer Kreditlaufzeit von 25 Jahren  aufgebracht wird. Das Feuerwehrhaus wird mit fix verzinstem Darlehen  (Zinssatz 1,795 %) und einer Laufzeit von 25 Jahren bei der Hypo Tirol Bank AG finanziert.

Die Bürgerliste Wörgler Volkspartei gab bereits im Vorfeld der Gemeinderatsitzung eine Stellungnahme zu den Finanzierungsvorschlägen ab und beantragte, aufgrund großer Zinsdifferenzen weitere Finanzierungs-Varianten mit variablen Zinssätzen bei gleichzeitiger Absicherung durch den Kauf von Finanzabsicherungsprodukten (ZinsCaps) zu prüfen. „Es geht ausschließlich um die optimale Finanzierung“, erklärte GR Hubert Mosser von der Bürgerliste und schätzt das Sparpotenzial hoch ein – die Stadt könne von den derzeit niedrigen Zinsen viel mehr profitieren als beim Fixzinssatz. Die Absicherung des Darlehens mit variablen Zinsen solle zudem vermeiden, dass bei vorzeitigem Ausstieg im Falle eines Zinsanstieges auf Rücklagen zurückgegriffen werden muss.

Bürgermeisterin Hedi Wechner sah eine Rücklagen-Bindung in Höhe von einer Million Euro als vertretbar und als kalkulierbares Risiko an und bezeichnete einen höheren Anteil an variabler Zinssatz-Finanzierung als „Hasardspiel“. Sie arumentierte, „lieber vorsichtig vorzugehen und das Budget nicht übermäßig zu belasten.“ Man könne sich zwar viel ersparen mit variablem Zinssatz, aber auch das Risiko sei größer.

Im Gemeinderat gingen die Meinungen darüber stark auseinander. Grün-Ersatzgemeinderätin DI Catarina Becherstorfer plädierte dafür, zumindest die Hälfte der Kredite mit variablen Zinssätzen zu finanzieren, um vom Niedrigzins-Niveau zu profitieren. Es bliebe genug Zeit, bei einem Zinsanstieg zu reagieren und umzuschichten.

Mag. Walter Hohenauer, Leiter der städtischen Finanzabteilung bestätigte, dass der Zinsvorteil enorm wäre. Auch ein Ausstieg sei jederzeit möglich – aber dann sei der Fixzinssatz dafür höher. GR NR Christian Kovacevic unterstrich den Vorschlag der Finanzabteilung, Risiken auszuschließen und der Sicherheit den Vorzug zu geben. Die Zinsentwicklung einschätzen zu wollen, komme einer „Kaffeesud-Leserei“ gleich. Auch die Absicherung mit Zinscaps sei mit Kosten verbunden.

„Es ist schade, wenn wir uns nicht einmal Vergleichsangebote machen lassen und uns so der Chance auf Einsparungen berauben“, erklärte Mosser und wies darauf hin, dass Zinscaps im öffentlichen Sektor üblich seien. GR Hans-Peter Hager von der Liste Hedi Wechner vertrat die Meinung, dass „man als Gemeinde grundsätzlich nicht auf Caps, Swaps oder Zinsderivate wetten sollte“, diese aber von losgelöst von der Finanzierung gekauft werden können und die Opposition den Antrag auf Prüfung einer solchen Vorgangsweise im Finanzausschuss stellen könne.

Mosser wies darauf hin, dass aus dem Fixzinssatz nicht ausgestiegen werden kann: „Wenn wir 8 Millionen Euro auf diese Weise finanzieren, gibt es dann keine Möglichkeit mehr, da etwas variabel zu machen.“

FWL-Ersatz-GR Dr. Arthur Pohl wies auf die Planungssicherheit mit Fixzinssatz hin und meinte, dass ein variabler Zinssatz „auch nach hinten losgehen kann“. Auch Team-Wörgl GR Dr. Andreas Taxacher plädierte für Fixzinsen und dagegen, Rücklagen für variable Finanzierungsanteile zu binden. GR Dr. Herbert Pertl sprach sich auch für die „konservative“ Finanzierungsschiene aus und verwies auf das Beispiel der Stadt Salzburg.

„Hier entsteht der Eindruck, als wäre ich der Spekulant der Gemeinde! Davon sind wir weit entfernt“, rechtfertigte Mosser den Vorschlag, weitere Finanzierungsvarianten prüfen zu wollen. Das habe   niemand behauptet, erklärte  Bgm. Hedi Wechner  und wies auf den zeitlichen Rahmen hin, da die Gemeinde bis 31. Jänner 2018 die Finanzierungsbeschlüsse fällen müsse.

Feuerwehrhaus: Finanzierung mit Fixzinssatz

Für die Finanzierung des neuen Feuerwehrhauses legten die gleichen Banken Angebote, allerdings ohne variablen Zinssatz-Anteil.  Über den wurde allerdings nochmals diskutiert – so bekräftigen Grüne und Bürgerliste Wörgler Volkspartei nochmals ihren Vorschlag, die Vorteile variabler Zinssatz-Finanzierung zu nützen. „Mosser will ja nur eine Prüfung – wenn das nix Gescheites ist, ist es eh nix“, erklärte Team Wörgl-GR Dr. Andreas Taxacher, der eine Sitzungsunterbrechung beantragt hatte. Pertl und Hager stellten fest, dass es ihnen fern liege, Zockerei zu unterstellen. „Wir reden jetzt über das Feuerwehrhaus, und da ist nichts mehr variabel“, stellte Bgm. Hedi Wechner fest und ließ abstimmen, worauf 15 Mandatare von der Liste Hedi Wechner, die FWL und das Team Wörgl für die Aufnahme von 4 Millionen Euro fix verzinst zu 1,795 % p.a. mit einer Laufzeit von 25 Jahren bei der Hypo Tirol Bank AG stimmten.

Hundesteuer regt Gemüter auf

Der Hund polarisiert – das stellte Wörgls Bürgermeisterin Hedi Wechner fest, die neuerlich den Antrag zur Erhöhung der Hundesteuer auf die Tagesordnung des Gemeinderates setzte. „Es war mein Fehler, im Dezember gleich über den Abänderungsantrag abstimmen zu lassen. Der Einwand von Andreas Taxacher war berechtigt“, so Wechner, die eine Erhöhung mit den Kosten rechtfertigte: „Zwei Drittel der Kosten der Gassi-Stationen trägt die Allgemeinheit.“

„Die letzte Anpassung der Hundesteuer erfolgte 2001. Derzeit sind bei fast 14.000 Einwohnern nur 450 Hunde bei der Stadt gemeldet. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher“, erklärte Vizebgm. Mario Wiechenthaler von der FWL. Von den 450 gemeldeten Hunden seien 35 Zweithunde. „2017 nahmen wir aus der Hundesteuer 20.110 Euro ein, die Bauhofausgaben für die Gassi-Stationen-Betreuung lagen bei 63.110 Euro. Das ist ein großer Verlust für die Allgemeinheit.“ Wiechenthaler plädierte dafür, die Stadtpolizei zur Kontrolle der Hundemarken einzusetzen und die Steuer jährlich dem Verbraucherpreisindex anzupassen.

„Zu behaupten, 120 Euro seien die teuerste Hundesteuer Tirols, ist einfach falsch“, ging Wiechenthaler auf die aufgeheizte mediale Diskussion ein. In Fulpmes koste der 1. Hund 130 Euro, der 2. Hund 300 Euro. In Gerlos liegen die Sätze bei 125 bzw. 70 Euro, in Mayrhofen bei 100 und 200 Euro, in Telfs bei 100 und 150 Euro, in Jenbach bei 90 und 140 Euro (Reihenfolge immer 1. Hund vor 2. Hund).

„Es ist erstaunlich, wie das Thema Hundesteuer polarisiert“, erklärte Wechner und wies darauf hin, dass der Bauhof derzeit 60 Gassi-Stationen betreue. Hundebesitzer seien angehalten, die Hundemarke am Halsband des Tieres zu befestigen: „Hundemarken sind ein Kennzeichen, kein Schmuckstück.“ Auch auf den Leinenzwang auf gewissen Wegen wies Wechner hin und appellierte an Hundebesitzer, Wege und Wiesen rein zu halten. Auch stichprobenartige Kontrollen durch die Stadtpolizei begrüßt sie.

Zu den neuerlich vorgelegten Steuersätzen von 80 Euro für den 1. Hund, 120 Euro für den zweiten und 40 Euro für Wachhunde sowie einer Gebühr von 3,20 Euro für die Hundemarke stellte GR Michael Riedhart von der Jungen Wörgler Liste einen Abänderungsantrag: Der 1. Hund solle 60 Euro, der 2. Hund 100 Euro und ein Wachhund 30 Euro kosten. Er begründete seinen Antrag mit möglichen Kosteneinsparungen. Statt 2 Arbeitern könne nur einer die Gassi-Stationen betreuuen und beim Gassi-Sackankauf könne man durch einen Herstellerwechsel ebenfalls Geld einsparen. „Damit komme ich auf jährliche Kosten von 37.000 Euro“, so Riedhart.

„Dieser Vorschlag ist immer noch nicht kostendeckend“, räumte Bgm. Wechner ein und FWL-GR Pohl forderte das Verursacherprinzip ein – die Allgemeinheit solle nicht zur Kasse gebeten werden. Die vorgeschlagene Erhöhung sei das Mindestmaß. Für Kostendeckung sprach sich auch Becherstorfer aus, auch für die Kontrolle der Hundemarken. Bgm. Wechner schätzt die Dunkelziffer auf das Doppelte der gemeldeten Hunde. Dass diese in benachbarten Gemeinden nicht so hoch sei, liege daran, „dass das im Dorf die Nachbarschaft regelt.“

GR Kayahan Kaya fragte nach Konsequenzen bei Nicht-Anmeldung und ob die Stadtpolizei das kontrollieren dürfe. „Die Stadtpolizei darf kontrollieren“, so Wechner. Wer den Hund nicht gemeldet hat, erhält eine Verwaltungsstrafe.

Bei der Abstimmung wurde Riedharts Abänderungsantrag, gestellt im Namen der Fraktionen Bürgerliste Wörgler Volkspartei, Junge Wörgler Liste, Team Wörgl und Wörgler Grüne, mit 13 Stimmen von Liste Hedi Wechner und FWL abgelehnt. Die Erhöhung auf 80,-/120,-/40,- Euro laut ursprünglichem Antrag wurde mehrheitlich mit 13 Stimmen beschlossen, wobei es ein Geschenk für alle ehrlichen Hundehalter gibt: „Eine rückwirkende Einführung mit 1.1. ist rechtlich nicht möglich. Für bereits gemeldete Hunde gilt der neue Steuersatz also erst ab 2019. Für alle neu angemeldeten ab sofort“, erklärte Wechner.

Seniorenheim-Gebühren: Statt 3 % und 2,25 % Erhöhung

Bei der Beschlussfassung der Seniorenheim-Gebühren am 14. Dezember 2017 lag der Richtsatz des Landes noch nicht vor, der am 18. Dezember mit 2,25 % Kostensteigerung angegeben wurde. Gemäß der Landesempfehlung hob der Gemeinderat damit die 3%ige Erhöhung auf und passte die Tarife mit einstimmigem Beschluss neu an.