Masern an der Volksschule Sparchen in Kufstein

Auf verdächtige Krankheitssymptome achten und den Impfschutz überprüfen rät das Land Tirol angesichts der neuerlich aufgetretenen Masern-Erkrankung in Kufstein. Bereits vergangene Woche kam ein Mann mit Masern ins Bezirkskrankenhaus Kufstein, jetzt ist die hochansteckende Infektionskrankheit an der Volksschule Sparchen in Kufstein ausgebrochen, wie das Land mittels Presseaussendung mitteilt.

In Kufstein, Volksschule Sparchen, ist ein ungeimpftes Kind an Masern erkrankt. Das hat der Laborbefund nun bestätigt. „Das Kind befindet sich bereits in Quarantäne“, informiert der Kufsteiner Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer. Die betreffende Schule sowie die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wurden gestern, Montag, von der Erkrankung bereits in Kenntnis gesetzt und aufgerufen, den Impfschutz ihrer Kinder gegen Masern zu überprüfen.

„Voller Schutz gegen diese hoch ansteckende Infektionskrankheit ist nur durch zwei Impfungen gewährleistet“, erklärt Impfexpertin Anita Luckner-Hornischer von der Landessanitätsdirektion Tirol und empfiehlt den Impfpass der Kinder umgehend zu kontrollieren. Bei Impfbedarf sollte die Kinderärztin/der Kinderarzt oder die Hausärztin/der Hausarzt nach telefonischer Voranmeldung aufgesucht werden. Ein Zusammenhang mit dem kürzlich bekannt gewordenen Masernfall im Bezirkskrankenhaus Kufstein ist nicht erkennbar.

Situation wird derzeit geprüft

Da das Kind von Montag bis Mittwoch vergangener Woche während der ansteckungsfähigen Zeit die Schule besuchte, schließt die Landessanitätsdirektion für Tirol weitere Fälle nicht aus. „Da etwa 20 Prozent der Mitschülerinnen und Mitschüler ungeschützt sind, mussten wir mehrere Kinder – um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern – bis 29. November vom Schulbesuch freistellen“, betont BH Platzgummer. Dies erfolgte mittels Bescheid.

Impfaktion vorsorglich durchgeführt

Um das Risiko weiterer Fälle zu minimieren, wurde vom Gesundheitsamt der BH Kufstein heute, Dienstag, bereits eine Impfaktion an der Schule durchgeführt. Alle Kontaktpersonen wie Lehrpersonen, Eltern, Großeltern oder Geschwister, die noch nicht gegen die Erkrankung geschützt sind, konnten sich im Rahmen dieser Sicherheitsmaßnahme gegen Masern impfen lassen.

Symptome: Von Husten bis Fieber

Die Krankheit wird über beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßene Tröpfchen übertragen. Im Vorstadium treten Fieber, Schnupfen, trockener Husten und Bindehautentzündung auf. Nach drei bis fünf Tagen erfasst ein großfleckiger Hautausschlag mit neuerlich hohem Fieber und schwerem Krankheitsgefühl den gesamten Körper. Die durchschnittliche Dauer der Inkubationszeit beträgt zwei Wochen.

Bei Masern zu Hause bleiben

Sobald sich erste Krankheitszeichen im Zusammenhang mit einem möglichen infektiösen Masernfall entwickeln, sollten die betroffenen Personen zu Hause bleiben und den Kontakt mit anderen nicht geschützten Menschen, insbesondere mit Schwangeren, Säuglingen und abwehrgeschwächten Personen meiden. Außerdem sollte eine Ärztin/ein Arzt über die Sachlage zunächst telefonisch informiert werden. Masern ist eine meldepflichtige Krankheit. Die Therapie ist symptomatisch, muss aber bei schweren Komplikationen wie einer Lungen- oder Gehirnentzündung im Krankenhaus erfolgen.

Kostenlos gegen Masern impfen

Vor Masern geschützt sind Personen, die Masern durchgemacht haben bzw. zweimal mit dem entsprechenden Impfstoff geimpft wurden. Die Impfaktion Tirol ist ein kostenloses Angebot des Landes für Säuglinge, Kinder und Jugendlche in Tirol. Darin sind zwei Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) enthalten, die rechtzeitig bis zum Ende des zweiten Lebensjahres verabreicht werden sollten. MMR-Impfungen sind in jedem Lebensalter im Rahmen der Impfaktion Tirol kostenlos.

Gerade die Altersgruppe zwischen 25 und 40 Jahre, welche als schlecht durchimpft angesehen werden muss, sollte das Gratisangebot wahrnehmen. Ungeschützte Kinder dürfen bei Auftreten einer Erkrankung bis zu 18 Tage nicht mehr am Unterricht teilnehmen, sodass bei Eintritt in eine Schule das Vorhandensein eines vollständigen Impfschutzes jedenfalls empfohlen wird.

Bei Fragen sind AmtsärztInnen im Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Kufstein unter Tel. 05372 606 6142 von 8.30 bis 11 und 13.30 bis 16.30 Uhr erreichbar.

Hilfestellung zur Überprüfung des Impfpasses unter http://www.tirol.gv.at/impfungen

Text: Mag. Florian Kurzthaler/Land Tirol