Ab Beginn des kommenden Jahres wird die Unterhaltsverpflichtung von Kindern von HeimbewohnerInnen seitens des Landes nicht mehr eingefordert. "Etwaige Daueraufträge etc., welche Unterhaltsleistungen von Kindern für die Kosten eines Alten- und Pflegeheimes der Eltern oder eines Elternteiles vorsehen, sollten daher mit dem 31.12.2008 eingestellt werden", erinnert Soziallandesrat Gerhard Reheis.Der Erlass von sonstigen Verpflichtungen, etwa aus Verträgen, ist davon nicht erfasst.



Land  Pflege  Tirol  Soziales  Senioren  Unterhalt  Regress