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Presseaussendung des Landes Tirol
vero / 26.05.2009 14:02
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Rettungsdienst  Tirol  Rettung  Soziales  Rettungsgesetz  Tilg 

LH Günther Platter und LR Bernhard Tilg zum Entwurf eines neuen Tiroler Rettungsdienstgesetzes:


Landesweite Organisation des Rettungswesens

 

„Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz wollen wir auch in Zukunft ein modernes und hochwertiges Rettungssystem für unsere Bevölkerung und die Gäste sicherstellen. Die Entwicklungen im Bereich der Flugrettung und notärztlichen Versorgung sowie geänderte gesellschaftspolitische und rechtliche Rahmenbedingungen haben die Novellierung dieses Gesetzes notwendig gemacht, das jetzt auch europäischen Normen entspricht“, erklärt LH Günther Platter zum vorliegenden Entwurf eines neuen Tiroler Rettungsdienstgesetzes.

„Diese Neuorganisation des Rettungsdienstes im Zuge des neuen Rettungsdienstgesetzes wurde in den vergangenen Monaten durch intensive Arbeit des Landes Tirol und in Abstimmung mit dem Tiroler Gemeindeverband und der Sozialversicherung (Tiroler Gebietskrankenkasse) erarbeitet.

Das neue Rettungsdienstgesetz wird zu einer Verbesserung der Synergieeffekte, zu einer hohen Versorgungsqualität und zu einer landesweiten Betrachtungsweise des Rettungswesens führen“, so der Landeshauptmann weiter. „Dabei wird weder die Freiwilligkeit noch das Ehrenamt in Frage gestellt – ganz im Gegenteil, das Land Tirol bedankt sich bei den tausenden Freiwilligen für deren unermüdlichen Einsatz im Sinne der Allgemeinheit.“

„Zur Nutzung der bestehenden Synergien und zur Verbesserung der Gesamtversorgung sollen Notfallversorgung und qualifizierter Krankentransport weiterhin gemeinsam unter dem Dach des öffentlichen Rettungsdienstes einheitlich durchgeführt werden, insofern findet auch die Gemeinnützigkeit eine entsprechende Berücksichtigung“, betont Gesundheits-Landesrat Bernhard Tilg zu seinem genehmigten Regierungs-Antrag.

Die Durchführung der Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes soll auch weiterhin vor allem durch geeignete Dritte erfolgen, deren Auswahl und Beauftragung zukünftig durch gemeinschaftskonforme Vergabeverfahren erfolgen soll. LR Tilg: „Wir verpflichten uns auch zur Sicherstellung der Grundversorgung im Bereich der Flugrettung, es soll künftig kein Patient bei internistischen Transporten mit Ausnahme von Alpin- und Freizeitunfällen eine Rechnung geschickt bekommen!“

Zur Gewährleistung einheitlicher Versorgungsstandards und zu einer kontinuierlichen fachlichen Weiterentwicklung des öffentlichen Rettungsdienstes sowie zur Beratung des Landes soll weiters die Funktion eines „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ sowie eines Beirates eingerichtet werden.

„Es braucht die Landesleitstelle, um auch über Bezirksgrenzen hinweg kooperieren zu können und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden,“ so LHStv Hannes Gschwentner im Pressefoyer nach der Sitzung der Tiroler Landesregierung im Landhaus in Innsbruck zum neuen Rettungsdienstgesetz für eine landesweite Sicht der Organisation unseres Rettungswesens.

Jetzt muss der Gesetzesentwurf noch den Tiroler Landtag passieren.

Text: Rainer Gerzabek/Land Tirol

Die Präsentation von LR Bernhard Tilg lesen Sie hier....