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Gemeinderatsbeschluss am 18. Dezember 2008

Nachdem eine Unterschrift fehlte, wurde bei der letzten Gemeinderatsitzung die Beschlussfassung zur Erweiterung der Ferienanlage Riederwies in Wörgl Boden auf den 18. Dezember 2008 vertagt. "Jetzt liegt die schriftliche Erklärung des Eigentümers vor, dass mit der Erweiterung der Anlage um drei Blockhäuser der Projektbetreiber selbst zuständig ist für die Errichtung von Wasserversorgung, Kanal, Straßenerhaltung und Schneeräumung ab der Brücke", teilte DI Bettina Müller mit.

Die Ferienanlage wurde in den 1970er Jahren erbaut und besteht aus 8 Holzblockhäusern und einem Saunastüberl und wies bisher eine Freiland-Widmung auf. Mit den nun einstimmig gefällten Beschlüssen zur Anpassung von Raumordnung und Flächenwidmung wurde die Bewilligung erteilt.

Im Zuge Ausweisung einer Sonderfläche für den Betrieb der Ferienanlage wurde ein Gutachten bei der Bezirksforstinspektion eingeholt. Demzufolge war das "Überwiegen eines öffentlichen Interesses am Rodezweck gegenüber dem besonderen Interesse der Walderhaltung nicht begründet." Das Gutachten geht weiters auf Abstandsbestimmungen zu Bergbaugebieten ein: "Das heißt, dass im Fall einer Sonderflächenwidmung für die Ferienanlage der Abbaubereich der Schottergrube Edenstrasser verkleinert werden müsste. Umgekehrt aber, wird die Schottergrube nicht verkleinert, kann auch keine Sonderflächenwidmung im Abstandsbereich erfolgen."

Eine Sonderflächenwidmung habe sich auch in gesundheitlicher, technischer und wirtschaftlicher Sicht für eine dem festgelegten Verwendungszweck entsprechende Bebauung zu eignen. "Gerade aber die unmittelbare Nähe der Mülldeponie (Entfernung 90 m) ist nicht geeignet festzustellen, dass die Sonderfläche sich in gesundheitlicher Hinsicht eignet", heißt es im Gutachten der Bezirksforstinspektion. Auch Beeinträchtigungen durch Lärm, Luftverunreinigungen, Geruch und Erschütterungen seien gegeben.

Die Bewilligung der zusätzlichen drei Hütten bei gleichzeitigem Ausschluss einer weiteren Erweiterung der Anlage seien der "gefundene Kompromiss". Eine künftige Versorgung aus dem öffentlichen Wassernetz sowie der Ausbau der Erschließungsstraße wurden dezidiert ausgeschlossen.