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Gemeinderatsbeschluss vom 11. Februar 2009

Die von der GHF-Stiftung geplante Seniorenresidenz am Fischerfeld weist 121 Betten auf und soll von einem Tochterunternehmen des Roten Kreuzes betrieben werden. Die Stiftung bot der Stadt das Belegungsrecht für 34 Betten an und versucht auf diesem Weg, Wohnbauförderungsmittel vom Land für das Projekt zu lukrieren. Das Land signalisierte, dass dem Abschluss eines Rahmenvertrages mit der Stadt zugestimmt werde, wenn diese sich verpflichte, im Konkursfall die betroffenen 34 Personen weiter zu betreuen.

Auf der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung stand der Abschluss eines Fruchtgenussvertrages zwischen der GHF-Stiftung und der Stadt. Da aber noch nicht alle damit in Verbindung stehenden Verträge vorliegen, fasste man lediglich einen Grundsatzbeschluss. Vizebgm. Hedi Wechner: "Alle Verträge sollen vor Unterzeichnung durch den Gemeinderat vom Land geprüft werden."

"Der Fruchtgenussvertrag steht in Verbindung mit dem Pachtvertrag. Mit dem Grundsatzbeschluss besteht mehr Zeit für die Formulierung der Verträge. Auf keinen Fall sollen Nachteile für die Stadt daraus entstehen", erklärte Vizebgm. Maria Steiner und bedankte sich bei Stadtamtsleiter Dr. Steiner und Carola Schatz, Leiterin der Finanzabteilung für das Einbringen ihrer beruflichen Erfahrung in die Ausarbeitung der nun vorliegenden Lösung.