Kommentare (0)

Aus dem Wörgler Gemeinderat am 14. Mai 2009

Unter dem Tagesordnungspunkt "Allfälliges" brachte UFW-GR Herbert Pertl  (im Bild 4.v.l.) ein Thema zu Sprache, das derzeit viele in Wörgl bewegt: "Es geht um den Wiechenthaler-Prozess, bei dem aufgrund einer Pressekonferenz Gemeinderat Mario Wiechenthaler vom Wave-Geschäftsführer Andreas Ramsauer sowie vom Stadtwerke-Direktor Helmuth Müller eine Zivilklage und ein Strafrechtsverfahren angehängt bekommen hat. Ich finde diese Aktion nicht in Ordnung. Wenn man das Gefühl hat, dass aufgrund der Pressekonferenz etwas unternommen werden muss, gäbe es da auch andere Lösungen. Solche Geschütze aufzufahren ist nicht in Ordnung. Die Stadtwerke gehören zu 100 % der Gemeinde, die wir vertreten. Hier einen Mandatar mit einer saftigen Klage zu konfrontieren ist nicht o.k."

"Das ist unsere Privatangelegenheit. Wir glauben, dass wir keinen Fehler gemacht haben (der die Anschuldigungen bei der Pressekonferenz rechtfertigen, Anm.d.Red.). Hier ist unsere Lebensgrundlage und damit unsere Existenzgrundlage betroffen - anders als bei Politikern", rechtfertigte sich der anwesende Stadtwerkedirektor DI Helmuth Müller, dem dazu ausnahmsweise in laufender Sitzung das Wort erteilt wurde.

"Aufgrund unserer Rechtsordnung besteht dazu die Möglichkeit. Was ich als überzogen finde. Der Gemeinderat wird vom Volk gewählt - wobei ich mich hier nicht als Fürsprecher für Mario Wiechenthaler sehe, sondern deshalb darüber reden will, weil es uns als Gruppe betrifft. Mit dem Strafrechtsverfahren wird ein Gemeinderat kriminalisiert", meldete sich Grün-GR Alexander Atzl zu Wort, der besagte Pressekonferenz mit GR Wiechenthaler gemeinsam abhielt. Atzl wollte von Bgm. Abler wissen, ob er von den Klagen in Kenntnis gesetzt wurde, was dieser bestätigte. Atzl kritisierte, dass diese Vorgangsweise stillschweigend vom Bürgermeister geduldet wurde. Dieser bezog auch den Standpunkt, dass das "bei Angestellten anders als bei Politikern ist".

Freispruch im Strafverfahren

"Mario Wiechenthaler wurde im Strafverfahren am Landesgeicht Innsbruck in erster Instanz frei gesprochen. Das wurde beeinsprucht und das Verfahren geht jetzt zum Oberlandesgericht", informierte FWL-GR Ekkehard Wieser (im Bild rechts). "Das Verfahren wurde eingestellt, weil kein Straftatbestand festgestellt wurde", erklärte Wiechenthaler (Bild Mitte), den die zivilgerichtliche Verhandlung am 19. Mai erwartet.