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Landespresse-Aussendung vom 26. Mai 2009

LR Bernhard Tilg präsentiert Tiroler Rettungsdienstgesetz 2009

 

 

Präambel 

Die Neuorganisation des Rettungsdienstes im Zuge des neuen Rettungsdienstgesetzes wurde in den vergangenen Monaten durch intensive Arbeit des Landes Tirol und in Abstimmung mit dem Tiroler Gemeindeverband und der Sozialversicherung (TGKK) erarbeitet.

 

Das neue Rettungsdienstgesetz setzt auf die bestehenden Strukturen auf, die mit viel Engagement der verschiedenen Rettungsorganisationen im Land Tirol die letzten Jahrzehnte aufgebaut wurden.

 

Durch das neue Rettungsdienstgesetz wird die Freiwilligkeit und das Ehrenamt nicht in Frage gestellt. Im Gegenteil, das Land Tirol bedankt sich bei den zig-tausenden Freiwilligen im Land Tirol für deren unermüdlichen Einsatz im Sinne der Allgemeinheit.

 

Das neue Rettungsdienstgesetz und der Rahmen der Ausschreibung wurde in den vergangenen Wochen auch mit den Rettungsorganisationen besprochen. In eigenen Workshops wurden die wesentlichen Eckpfeile diskutiert.

 

Das neue Rettungsdienstgesetz wird zu einer Verbesserung der Synergie, zu einer  hohen   Versorgungsqualität und zu einer landesweiten Betrachtungsweise des Rettungswesens führen. Dies ist für die betroffenen Patienten von Jung bis Alt und für die Financiers des Rettungswesens in Tirol (Land Tirol, Tiroler Gemeinden, TGKK) von großer Bedeutung.

 

Wesentliche Eckpfeiler des neuen Rettungsdienstgesetzes sind die inhaltlichen Lose der Ausschreibung: Flugrettung, bodengebundene notärztliche Versorgung und die bodengebundene rettungsdienstliche Versorgung. Zudem kommen geographische Lose, welche sich mit den Versorgungsregionen im Rahmen der Tiroler Gesundheitsplanung weitestgehend decken.

 

Gerade die derzeitige Situation im Bereich der Flugrettung und im Bereich der notärztlichen Versorgung zeigen dieser Tage anschaulich auf, dass eine Neu- und Umstrukturierung des Rettungsdienstes aus Sicht des Landes Tirol sehr notwendig ist. 

 

 

Allgemeine Informationen 

 

Ø      Das derzeitige Tiroler Rettungsgesetz, LGBl. Nr. 40/1987, normiert die Besorgung der Aufgaben des örtlichen Rettungsdienstes innerhalb eines Gemeindegebietes als eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die im Rettungsgesetz normierten Voraussetzungen für die Übertragung der Besorgung der Aufgaben des örtlichen Rettungsdienstes an einen Rettungsdienstprovider entsprechen nicht dem herrschenden Gemeinschaftsrecht der EU (Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit) und erfordern daher eine Novellierung dieses Gesetzes.

 

Ø     Die Gründe für den Bedarf einer Neuorganisation des Rettungsdienstes sind im Wesentlichen die Entwicklung im Bereich der Flugrettung, im Bereich der notärztlichen Versorgung sowie auf Grund geänderter gesellschaftspolitischer und rechtlicher Rahmenbedingungen.

 

Ø     Aufgrund des überörtlichen Charakters des öffentlichen Rettungsdienstes soll diese Aufgabe durch das Land Tirol wahrgenommen werden.

 

Ø     Zur Nutzung der bestehenden Synergien und zur Verbesserung der Gesamtversorgung (Hilfsfristverkürzung und standardisierte Reaktionszeiten) sollen Notfallversorgung und qualifizierter Krankentransport weiterhin gemeinsam unter dem Dach des öffentlichen Rettungsdienstes einheitlich durchgeführt werden. Insofern findet auch die Gemeinnützigkeit eine entsprechende Berücksichtigung.

 

Ø      Die Durchführung der Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes soll auch weiterhin vor allem durch geeignete Dritte erfolgen, deren Auswahl und Beauftragung zukünftig durch gemeinschaftsrechtskonforme Vergabeverfahren erfolgen soll.

 

Ø     Das Land Tirol verpflichtet sich im Bereich der Flugrettung zur Sicherstellung der Grundversorgung aufgrund einer entsprechenden Ausschreibung der Flugrettungsleistungen und soll künftig keine diesbezügliche Rechnungslegung an Patienten bei internistischen Transporten mit Ausnahme von Alpin- und Freizeitunfällen erfolgen.

 

Ø     Zur Gewährleistung einheitlicher Versorgungsstandards und zu einer kontinuierlichen fachlichen Weiterentwicklung des öffentlichen Rettungsdienstes sowie zur Beratung des Landes soll die Funktion eines „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ sowie eines Beirates eingerichtet werden.

 

Ø     Die Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes wird künftig durch die Verbesserung der Kostentransparenz und durch ein entsprechendes Finanzierungskonzept, getragen vom Land Tirol, den Gemeinden Tirols und den Trägern der Sozialversicherung sowie durch die Einbindung einer zentralen Leitstelle für die Disponierung, Alarmierung und Unterstützung im Rettungsdienst gewährleistet.

 

Ø     Die Erstellung der Ausschreibung, die Bewertung und die Vergabe an einen Rettungsdienstprovider wird durch VertreterInnen des Landes Tirol, der Tiroler Gebietskrankenkasse und des Gemeindeverbandes erfolgen.

 

 

 

Text: Land Tirol