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Beschlüsse aus dem Wörgler Gemeinderat am 26.3.2015

 

Von links: Bebauungsplan für das ehemalige Binder-Areal in der Simon-Prem-Straße, Baugrundwidmung Lechner im Ortsteil Weiler Haus, Raumordnungsreferent Vizebgm. Dr. Andreas Taxacher.

Mit Jahresbeginn schloss Karl Binder sein Gastronomie-Lokal in der Simon Prem-Straße. Am 26. März 2015 befasste sich der Gemeinderat mit der geplanten neuen Nutzung des Areal. Dort sollen Klein-Wohungen im Ausmaß von 55 bis 70 Quadratmeter sowie im Dachgeschoß zwei große Wohnungen entstehen. Das wurde befürwortet. Bürgermeisterin Hedi Wechner  teilte mit, dass ein Nachbar östlich des Grundstückes in ihrer Sprechstunde war und Einspruch ankündigte.

Diskutiert wurde die Erweiterung des Wohngebietes im Ortsteil Weiler Haus. Raumordnungsreferent Dr. Andreas Taxacher brachte den Antrag zur Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes vor und wies daraufhin, dass in diesem Fall nach dem tragischen frühen Tod des Bauern dessen Geschwister Baugründe zur Errichtung eines Eigenheimes erhalten sollen. Den Kindern des Hofes soll ermöglicht werden, in der Nähe zu bleiben. Grün-GR Richard Götz fand diese Begründung unzureichend für eine Baulandwidmung: "Wenn Wohnraumbeschaffung die einzige Motivation ist, fürchte ich eine Flut solcher Umwidmungsanträge. Der Baulandüberhang in Wörgl beträgt derzeit das Doppelte des Bedarfes", so Götz. Für diese Änderung des Raumordnungskonzeptes habe er kein Verständnis. Taxacher und Wechner hielten dagegen, dass es in diesem Fall auch um den Fortbestand des landwirtschaftlichen Betriebes gehe. Der Ortsausschuss unterstützt die Baulandausweisung mit einstimmigem Beschluss. Bei der Beschlussfassung zur Änderung des Raumordnungskonzeptes gab es schließlich nur eine Gegenstimme. 

Mit einstimmigen Beschlüssen genehmigte der Gemeinderat die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich Pinnersdorf sowie die Flächenwidmung im Ausmaß von rund 4.000 Quadratmeter, auf denen sechs Bauplätze mit Erschließung vorgesehen sind. Im Gegenzug für die Widmung stellt der Grundeigentümer entlang der Pinnersdorfer Straße  einen 2,5 Meter breiten Grundstreifen für die Errichtung eines Gehweges im Gesamtausmaß von 1000 Quadratmetern ab. Sobald die Flächenwidmung nach Einhaltung der Auflagefristen rechtsgültig ist, kann mit dem Bau des Gehsteiges begonnen werden, wobei dieser südlich der Fahrbahn verlaufen wird.