Wörgler Bürgermeisterin wundert sich über WIST-Ermittlungen

Die Tiroler Tageszeitung berichtete vergangene Woche über laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft betreffend das Stadtpark-Servitut am Fischerfeld, gegen das die WIST gerichtlich zu Felde gezogen ist. Der Streit ist mittlerweile beigelegt. „Mich wundert, dass diese Akte noch nicht abgeschlossen ist – der Fall ist in Wörgl längst erledigt“, meldete sich Wörgls Bürgermeisterin Hedi Wechner am 16. November 2016 im Rahmen einer eigens einberufenen Pressekonferenz zu Wort und hob extra sämtliche Protokolle aus, auf die sich die WIST im Rechtsverfahren gegen die Stadt berufen hat: „Selbst wenn jemand diese Protokolle weitergegeben hat – da steht nichts Relevantes drinnen!“ so Wechner.

„Mich erstaunt, dass dieses Thema erst jetzt aufgeploppt ist und nicht schon früher durch die Presse ging. Die Staatsanwaltschaft wurde von der ehemaligen Vizebürgermeisterin Evelin Treichl im Dezember 2015 eingeschaltet“, so Wechner, die die Anzeige wegen Weitergabe vertraulicher Protokolle an „unbekannt“ als „Nebelgranate“ bezeichnet, „die sich wohl gegen mich richten sollte und politisch motiviert war“, so Wechner.

In ihrer Klage gegen die Stadt berief sich die WIST auf ein OGH-Urteil von 2013 betreffend eine Salzburger Gemeinde, bei der das Zustandekommen eines Vertrages aufgrund einer Widmungszusage verwehrt wurde. „Der Knackpunkt, auf den die WIST-Klage begründet ist, ist in den vertraulichen Protokollen von Ausschüssen und Stadtrat nicht zu finden – wenn es da eine Absprache unter dem damaligen Bürgermeister Arno Abler gegeben hat, so gibt es dazu keine schriftlichen Protokolle“, erklärt Wechner nach Durchsicht aller relevanten Akten, die ausschließlich das Jahr 2006 betreffen würden und in der Klagsschrift der WIST aufgelistet sind.

Wechner wundert sich auch, wie der Vermögensnachteil für die Stadt mit 800.000 bis 1 Million Euro beziffert werden könne: „Der Streitwert war 50.000 Euro, die Anwaltskosten der Stadt 20.000,- Euro, wobei dieser Anwalt von schwarz-grün gefordert wurde“, so Wechner. Der einzige Schaden, der der Stadt entstanden sei, „ist der, den die Opposition verursacht hat.“

Wobei sie diese Aussage nicht auf die laufende Gemeinderatsperiode beziehe: „Die Zusammenarbeit läuft jetzt sehr gut und das will ich nicht aufs Spiel setzen.“ Deshalb stelle sie auch keine Vermutungen an, wer die nicht öffentlichen Protokolle weitergegeben hat – unabhängig davon, dass die Inhalte ohnehin nichts zum Zustandekommen einer eventuellen Widmungszusage beitragen können. Sie wolle solche „Altlasten abwerfen“ und konstruktiv mit allen zusammenarbeiten.

Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stellt die Bürgermeisterin fest: „Ich persönlich wurde nie befragt. Im Juli langte ein Anruf der Staatsanwaltschaft bei Vizebgm. Mario Wiechenthaler ein. Daraufhin wurde nachgefragt, ob über den IT-Betreuer der Stadtgemeinde nachverfolgt werden könne, wer Protokolle runtergeladen hat. Über den erforderlichen Zeitraum war das aber nicht machbar“, so Wechner. Seitdem habe sich niemand mehr von der Staatsanwaltschaft gerührt.

„Es gibt keinen Prozess mehr mit der WIST. Auf richterliche Empfehlung erfolgte ein Vergleich, die Stadtparknützung am Fischerfeld ist jetzt vertraglich geregelt, da ist nichts mehr anhängig“, teilt Wechner mit und meint: „Ich bin zutiefst erstaunt, dass die Staatsanwaltschaft da weitermacht.“ Sie vermutet dahinter „ein Politikum – irgendwer will das am Köcheln halten“. Der Gemeinderat habe die Weichen für die künftige Bebauung des Fischerfeldes bereits gestellt, man verhandle derzeit mit der WIST und der Wohnbaugesellschaft Alpenländische Heimstätte über die Bebauung. Ein privates Seniorenheim sei da nicht mehr vorgesehen, „nur zwei Einheiten für Betreutes Wohnen“, so Wechner. Ob der Musikschulneubau am Fischerfeld realisierbar ist, liege nicht an der WIST, sondern an den budgetären Möglichkeiten der Stadt. Vertraglich sei jetzt die kostenlose Nutzung von 3.000 Quadratmetern als öffentlich zugängliche Parkanlage für die nächsten 50 Jahre entsprechend der Baurechtsdauer von WIST und Alpenländischer Heimstätte geregelt.