Ab Beginn des kommenden Jahres wird die Unterhaltsverpflichtung von Kindern von HeimbewohnerInnen seitens des Landes nicht mehr eingefordert. "Etwaige Daueraufträge etc., welche Unterhaltsleistungen von Kindern für die Kosten eines Alten- und Pflegeheimes der Eltern oder eines Elternteiles vorsehen, sollten daher mit dem 31.12.2008 eingestellt werden", erinnert Soziallandesrat Gerhard Reheis.Der Erlass von sonstigen Verpflichtungen, etwa aus Verträgen, ist davon nicht erfasst.
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