Im Dezember 2014 wurde am Fischerfeld wie vom Wörgler Gemeinderat bereits fast ein Jahr zuvor beschlossen mit der Einrichtung des Stadtparkes auf der grundbücherlich eingetragenen Servitutsfläche begonnen. Der Zaun wurde wieder aufgestellt, Wege angelegt. Nach Fertigstellung beeinspruchte die WIST als Grundeigentümerin den Dienstbarkeitsvertrag und verlangte die Entfernung der baulichen Maßnahmen und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Andernfalls würde geklagt. So landete der Streitfall am 19. Februar 2015 einmal mehr im Gemeinderat. Dieser lehnte das Ansinnen der WIST mit 14:7 ab - mehr dazu...



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