Gute Neuigkeiten teilt LR Johannes Tratter im Zusammenhang mit der Firma Primagaz in Kirchbichlfür Betriebsinhaber, Anrainer und Grundstückseigentümer mit: Eine Prüfung anhand des vom Land Tirol herausgegebenen „Leitfadens zu § 3 Abs. 3 TBO 2011 über die Zulässigkeit von Bauvorhaben in Schutzbereichen von Seveso-Betrieben ab 01.06.2015“ wurde durchgeführt. Die Definition des Schutzbereiches bleibt derzeit in Kirchbichl unverändert aufrecht. Auch nach Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie kann jedoch am Standort weiterhin eine normale Bebauung erfolgen“, informiert LR Tratter über das konkrete Ergebnis der Prüfung. Die einzige Vorgabe besteht darin, die aktuell gegebene Anzahl der Personen, die sich dauerhaft im konkreten Bereich aufhalten, auch in Zukunft nicht über einen Schwankungsbereich von zehn Prozent hinaus zu steigern", erklärt LR Tratter: „Das heißt, dass im definierten Umfeld des Seveso-Betriebes Primagaz beispielsweise keine Großprojekte wie Heime sowie Wohn- oder Freizeitanlagen errichtet werden können. Der Bau von Ein- oder kleinen Mehrfamilienhäusern ist hingegen weiterhin möglich.“ Die Gemeinde Kirchbichl wird im Rahmen einer Versammlung, zu der alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, über weitere Details informieren.
Text: Land Tirol
Kirchbichl Land Umwelt Gesundheit Bebauung Primagaz Seveso-Richtlinie