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Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 10.3.2009 |
Landesregierung beschließt Ausschreibung nach Tiroler Gemeindewahlordnung
LH Günther Platter: „Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Tirol finden Sonntag, 14. März 2010, statt!“
„Die Landesregierung schreibt die Wahlen des Gemeinderats und des Bürgermeisters für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt Innsbruck auf Sonntag, den 14. März 2010, aus – als Stichtag wird der 30. Dezember 2009 bestimmt, als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, 28. März 2010, bestimmt“, so LH Günther Platter nach der Sitzung der Landesregierung im Landhaus in Innsbruck.
Wahlberechtigt ist jede/r Unionsbürger/in, die/der spätestens am 14. März 2010 das 16. Lebensjahr vollendet und am Stichtag in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat – es sei denn, dass er/sie sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein/ihr Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist und er/sie vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.
Nach dem Tag der Wahlausschreibung richtet sich der Zeitplan für die Bestellung der Wahlbehörden, im Falle der Herausgabe des Landesgesetzblatts am 9. Dezember 2009 kann die Gemeindewahlbehörde zeitgerecht bis zum Stichtag bestellt und konstituiert werden. Die letzten allgemeinen Wahlen wurden am 7. März 2004 durchgeführt.
Text: Rainer Gerzabek/Landespressedienst