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Presseaussendung des Landes Tirol

Probleme in der notärztlichen Versorgung und in der Flugrettung müssen gelöst werden

LR Bernhard Tilg: „Ich wünsche mir mehr sachliche Diskussion beim Rettungsdienstgesetz - und keinen Populismus!“

 

In der bisher zum Thema Rettungsdienstgesetz 2009 geführten politischen Diskussion vermisse ich die Sachlichkeit und den Hinweis auf die tatsächlichen Probleme in der notärztlichen Versorgung sowie im Bereich der Flugrettung, die wir in Tirol nun lösen müssen“, betont Gesundheits-Landesrat Bernhard Tilg.

„In Tirol betreiben wir 17 Notarztsysteme. Das Land Tirol subventioniert diese mit jährlich rund 2,15 Millionen Euro, obwohl Träger dieser Systeme die Gemeinden und die Rettungsorganisationen sind“, erklärt LR Tilg.

 

Die Sicherstellung einer flächendeckenden, rund um die Uhr garantierten Versorgung benötigt eine ausreichende Anzahl von Notärzten. Unter den jetzigen rechtlichen Rahmenbedingungen wird es immer schwerer, die nötige Anzahl an Notärzten dazu zu motivieren, als Notarzt tätig zu sein. Die Rettungsorganisationen klagen bereits über den Notärztemangel. Die Gemeinden sehen sich aber gegenwärtig außer Stande, die Mehrkosten von bis zu 2 Millionen Euro jährlich zu finanzieren, um die Situation zu verbessern.

LR Tilg weiter: „Daher ist eine Säule des neuen Rettungsdienstgesetzes, durch die Einbindung der Krankenanstalten in die notärztliche Versorgung eine flächendeckende, rund um die Uhr notfallmedizinische Versorgung der Tiroler Bevölkerung sicherzustellen.

 

Neues Gesetz bringt einheitliche Abrechnung

 

„In Tirol sind 15 Hubschrauber in der Flugrettung im Einsatz“, erläutert der GesundheitsLandesrat. „Diese Hubschrauberdichte ist zu hoch und hat für den Patienten den Nachteil, dass die einzelnen Anbieter unterschiedlich abrechnen. Es ist also ‚reiner Zufall’, welcher Anbieter zum Einsatz kommt und ob der Patient für den Rettungsflug dann eine Rechnung bekommt oder nicht. Diese Situation ist für den Bürger nicht nachzuvollziehen!“

 

Untragbare Situation für PatientInnen

 

 „Dass man für Ski- und Freizeitunfall eine Versicherung braucht oder sonst seinen Rettungsflug selber zahlen muss, wissen die meisten TirolerInnen. Aber dass jemand, der wegen einem Herzinfarkt auf der Straße liegt, seinen Rettungsflug selber zahlen muss, wenn er Pech hat, halte ich für untragbar“, so der Landesrat.

Seit Dezember 2008 sind beim Amt der Tiroler Landesregierung Förderansuchen betreffend Rechnungen an PatientInnen für Flugrettungsleistungen in der Höhe von über 32.000 Euro eingegangen.

 

LR Bernhard Tilg: „Die Politik ist angehalten, Probleme zu erkennen und einer Lösung zuzuführen. Die Flugrettung und die bodengebundene, notärztliche Versorgung sind solche Problembereiche. Hier ist dringender Handlungsbedarf. Nur mit einer Neuordnung im Zuge des neuen Rettungsdienstgesetztes können diese Probleme gelöst werden.“

 

Text: Rainer Gerzabek, Amt der Tiroler Landesregierung