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Beschluss vom Wörgler Gemeinderat am 24. September 2009

Die Nordtangente Wörgl soll bis Herbst 2010 bis zur Anbindung Wörgl Mitte bei der bestehenden Bahnunterführung zur Post- und KR-Pichlerstraße fesrtig gestellt und befahrbar sein. Während der Niedrigwasserperiode im Winter 2009/2010 soll der dafür notwendige Brückenbau über den Wörgler Bach und die Franz-Grillparzerstraße erfolgen.

Da der Unabhängige Verwaltungssenat des Finanzamtes noch keine Entscheidung über den Wörgler Einspruch gegen die Steuernachforderung von 1,5 Millionen Euro getroffen hat, liegen derzeit rund 1,5 Millionen Euro beim Finanzamt "geparkt". Alle künftigen Rechnungen müssen auch mit Mehrwertsteuer kalkuliert werden. Um nun die Arbeiten fortführen zu können, müssen von der Wörgler Infrastrukturgesellschaft GmbH WIG 2,5 Millionen Euro Darlehen aufgenommen werden. Als Bestbieter ging bei der Ausschreibung die BAWAG hervor, die vom Gemeinderat einstimmig den Zuschlag erhielt.

"Wie gehen andere Gemeinden mit diesem Problem um? Wir werden mit der WIG-Gründung wohl nicht die Einzigen in Österreich sein", meldete sich Grün-GR Evelyn Huber zu Wort. "Doch, für den Straßenbau sind wir die Einzigen", informierte DI Dietmar Günther, Stadtbauamtsmitarbeiter und Geschäftsführer der WIG. Ähnliche Tochtergesellschaftsgründungen gäbe es sonst nur im Immobilienbereich analog zur Bundesimmobilienverwaltung.

Für die Stadt sind die Nachforderungen des Finanzamtes nicht gerechtfertigt. "Wir werden mit einem Steuerfall in England verglichen", so Günther, der das nicht für zulässig hält. Zudem würden die Einnahmen der WIG nicht von der  Stadt kommen, sondern durch die Erschließungsbeiträge der Firmen im Gewerbepark. Die Stadt werde die Rückforderungen bis zur letzten Instanz beeinspruchen.

UFW-GR Herbert Pertl bezog sich auf die Aussage des Bürgermeisters im letzten Gemeinderat, dass "das Finanzministerium bei der WIG-Gründung dagegen keinen Einspruch erhoben" hätte. "Können wir dieses Schreiben einmal sehen?" fragte Pertl nach. Bgm. Arno Abler korrigierte, dass nicht beim Finanzministerium, sondern beim Finanzamt nachgefragt wurde. Und dort liegt jetzt der Akt.