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Presseaussendung des LA21-Jugendprojektes I-motion

Der Ausschreibungstext des neuen Tiroler Rettungsdienstgesetzes 2009 ist bis auf wenige Details bereits fertiggestellt

Gesundheits-Landesrat Bernhard Tilg: „Das Ehrenamt hat auch in Zukunft einen angemessenen Platz im Rettungswesen!“

 

„Die in den Medien von unterschiedlichen Seiten geäußerte Kritik, dass das neue Tiroler Rettungsdienstgesetz 2009 (kurz: TRDG) keine Rücksicht auf das bestehende System der Beteiligung von Freiwilligen und Ehrenamtlichen nimmt und damit gewachsene regionale Strukturen zerstört, erklärt sich aus einem grundlegenden Missverständnis: Beim neuen TRDG werden diese Punkte nicht im Gesetz, sondern im Ausschreibungstext geregelt!“, betont Gesundheits-Landesrat Bernhard Tilg.

 

Und erklärt weiters: „Das stellt keine Neuigkeit dar. Auch im noch geltenden Tiroler Rettungsgesetz werden die meisten Details durch die Tiroler Rettungsverordnung 2002 geregelt. Nur die Ehrenamtlichkeit ist im Rettungsgesetz selbst verankert.“

 

Im neuen TRDG regelt die Ausschreibung Kriterien wie die Ehrenamtlichkeit und die regionale Versorgung. Der Ausschreibungstext ist bis auf wenige Details fertiggestellt, kann aber erst mit der offiziellen Ausschreibung veröffentlicht werden, da sonst das Ausschreibungsverfahren ungültig wäre.

 

LR Tilg: „Das Rettungswesen in Tirol beruht auf dem Engagement vieler ehrenamtlicher MitarbeiterInnen. Das Land Tirol weiß, wie wichtig das ist und wird gerade deshalb auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass das Ehrenamt seinen angemessenen Platz im Rettungswesen hat!“

 

 

Die wesentlichen Inhalte und Eckpfeiler der Ausschreibung sind:

  • Freiwilligkeit

Wegen des hohen Ansehens in der Bevölkerung und der traditionellen Verankerung der Freiwilligkeit in der Bevölkerung werden die Rettungsorganisationen dazu aufgefordert, sich zur Freiwilligkeit zu bekennen.  Es ist keinesfalls gewünscht, ein rein berufsmäßiges Rettungssystem in Tirol zu etablieren!

 

  • Regionale Strukturen

Die Ausschreibung fordert, dass jeder Ort, der sich an einer öffentlichen Straße (sprich allen normalen Straßen) befindet, innerhalb von 15 Minuten ab der Alarmierung der Rettungsorganisation erreichbar ist. Damit bleibt das jetzige Niveau erhalten und das heißt auch, dass keine bedeutende Reduktion der jetzt existierenden Einsatzstützpunkte möglich ist, da sonst die geforderte Reaktionszeit nicht zu erreichen ist.

Die von LR Tilg vorgetragene Powerpoint-Präsentation der Pressekonferenz sehen Sie hier (download 620 KB)

Text: Rainer Gerzabek/Land Tirol