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Wörgler Gemeinderatsbeschlüsse vom 23. Februar 2012

 

Raumordnungsreferentin GR DI Bettina Müller (2.v.l., hier im Bild u.a. mit GR Manfred Mohn, STR Dr. Daniel Wibmer und Vizebgm. Evelin Treichl) brachte die Stellungnahmen zur ersten Auflage des überarbeiteten Raumordnungskonzeptes sowie etliche Anträge betreffend Flächenwidmungen vor.

Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes

19 Stellungnahmen von Grundstückseigentümern langten zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes bei der Stadt ein, die alle vom Gemeinderat behandelt wurden. Während einzelnen Anliegen etwa nach Anpassung aufgrund bestehender Nutzung stattgegeben wurde, lehnte der Gemeinderat Wünsche nach Neuausweisung von Bauland bis auf einen Fall alle ab. Der von DI Lotz ausgearbeitete Entwurf und nun geänderte Entwurf über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes liegt im Stadtamt Wörgl von 27. Februar bis 12. März 2012 neuerlich zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Hagebaumarkt erweitert

 Der Hagebau-Markt an der Michael Pacher-Straße in Wörgl will den Standort erweitern und neu gestalten und sich dafür in westliche Richtung auf das derzeit noch freie Feld ausdehnen. Die Räumlichkeiten des ehemaligen Schuhgeschäftes sollen in den Baumarkt integriert werden, das Küchenstudio om Obergeschoss bleibt bestehen. Dafür beantragte der Baumarkt eine Vergrößerung der Kundenfläche von 3.105 auf 3.881 Quadratmeter. Im Zuge des Umbaues soll auch die Zufahrt neu geregelt werden: Entgegen der jetzigen Verkehrsführung soll dann die Einfahrt von der Innsbruckerstraße aus erfolgen und die Ausfahrt über die Michael Pacher-Straße. "An der westlichen Grundgrenze wird ein Radweg eingeplant", teilte Raumordnungsreferentin DI Bettina Müller mit. Der Gemeinderat gab einstimmig grünes Licht für die Umsetzung des Projektes.

Fahrrad-Abstellmöglichkeiten per Verordnung vorschreiben

Auf den § 10 der Tiroler Bauordnung beruft sich der Wörgler Gemeinderat bei der Einführung einer neuen Verordnung, mit deren Hilfe bei Neu- und Umbauten den Bauwerbern die Errichtung von Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern vorgeschrieben werden können. GR Bettina Müller legte dem Gemeinderat einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Diskussion vor.

Demzufolge sollen beim Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden sowie bei Verwendungszweck-Änderungen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen Stellplätze für Fahrräder geschaffen werden. Betroffen davon sind Wohnanlagen mit mehr als fünf Wohnungen, Geschäfte, Handelsbetriebe, Gaststätten und Veranstaltungsgebäude sowie Schulen und Ämter. Die Stellplätze sollen nahe beim Eingang situiert und fahrend erreichbar sein. Bügel oder Ständer sollen ein Anketten ermöglichen und bei der Schaffung von mehr als 10 Stellplätzen muss die Hälfte überdacht werden.

Bei Wohnanlagen gilt je 30 Quadratmeter Wohnnutzfläche ein Abstellplatz, zusätzlich pro 200 Quadratmeter ein Besucher-Fahrradabstellplatz. Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfes je 25 Quadratmeter ein Abstellplatz, bei Fachgeschäften je 40 Quadratmeter, bei Handelsbetrieben je 80 Quadratmeter Verkaufsfläche, bei Gaststätten je 8 Sitzplätze, bei Veranstaltungsgebäuden, Freizeiteinrichtungen und Schulen mindestens 10 sowie bei Ämtern mindestens 5 Abstellplätze.

Besonderes Augenmerk betreffend die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen ortete Bgm. Hedi Wechner in der Bahnhofstraße, wobei sie ein Problem mit der Gehsteigbreite befürchtete. "In der Bahnhofstraße soll sich die Gemeinde drum kümmern", meinte GR Christian Huter (FWL). Auch Bettina Müller plädierte für eine optische Einheit, wobei die Flächen dafür vom Antragsteller zur Verfügung gestellt werden müssen. Müller betonte, dass die Verordnung nicht bestehende Gebäude betreffe, sondern nur bei Änderungen gelte.