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Beschluss aus dem Wörgler Gemeinderat am 29. März 2012

GR Richard Götz (links) und GR Mag. Alexander Atzl von den Wörgler Grünen.

An ein heißes Eisen wagen sich angesichts der angespannten Stadtfinanzen die Wörgler Grünen und stellen die Beteiligung der Stadt am Gesundheitszentrum GZW in Frage. Das Gesundheitszentrum Wörgl ging 2003 in Betrieb und beherbergt neben unterschiedlichen Arztpraxen auch das private Sanatorium Kursana, das die Notfallambulanz im GZW mitbetreibt. Nach Schließung des Krankenhauses beteiligte sich die Stadt an der Errichtung des Gesundheitszentrums. Immer öfter stellt sich insbesonders seit Wegfall des Notarztstützpunktes Wörgl die Frage, ob für die medizinische Versorgung der Bevölkerung diese fragwürdige Ambulanz tatsächlich benötigt wird. Aufgrund der personellen Besetzung sind dringende Notfälle ohnehin im Krankenhaus Kufstein besser aufgehoben. Wer hier behandelt wird, muss zudem selbst bezahlen, da keine Direktverrechnung mit den Krankenkassen besteht.

Die Beschlussfassung für den Finanzplan bis 2014 für die GZW-Errichtungs GmbH im Gemeinderat veranlasste die Wörgler Grünen, den Rückzug der Stadt aus dieser Gesellschaft zu fordern. "2001 gewährte die Stadt Wörgl der GZW ein Darlehen von € 508.000. 2003 ging das Gesundheitszentrum in Betrieb. Die Geschäftsanteile hielten zu 59,1% die SND Bauträger GmbH und zu 40,9% die Stadt. 2006 kaufte die Stadt Wörgl die 59,1% der SND Bauträger GmbH für € 214.748", schilderte GR Richard Götz die Vorgeschichte des Verlustgeschäftes. "2010 wurde in einem vertraulichen Gemeinderatsbeschluss aus Gründen der Uneinbringlichkeit das gewährte Darlehen von 508.000 Euro in einen Kapitalzuschuss umgewandelt und somit bereinigt. Aus welchem Grund 2006 das Darlehen bei dem Ausstieg der SND Bauträger GmbH aus der GZW nicht anteilsmäßig aufgeteilt wurde ist mir bis heute nicht klar."

Der Mietzuschuss an die Kursana Privatklinik seit 2003 seitens der Stadt Wörgl betrage monatlich € 18.200,-. Die Kursana zahlt seit 2003 monatlich  € 21.400,- Miete - allerdings nur bis Februar 2013. Dann sinke ab März 2013 aufgrund der von der Kursana vorgelegten negativen Bilanzen der monatliche Mietzins auf 16.400.- Euro. "Der Mietzuschuss der Stadt wurde immer mit dem Betrieb der Notfallambulanz begründet. Bis heute ist aber in keiner Abrechnung der Name Ambulanz aufgetaucht oder hat es jemals eine Rechnung dafür gegeben, geschweige wurden jemals die genauen Kosten des Ambulanzbetriebes eruiert. Grob gerechnet hat das GZW bis jetzt an die 2,6 Millionen Euro an Verlust geschrieben, den die Stadt Wörgl zu begleichen hatte."

Zur künftigen Kostensteigerung für die private Krankenanstalt durch Wegfall von monatlich 5.000 Euro Miete komme noch das Zinsrisiko der Schulden der GZW-Errichtungsgesellschaft in Höhe von 3,2 Millionen Euro, die für den Bau aufgenommen wurden. Derzeit sei das Zinsniveau günstig, was sich aber ändern könne. "Daher fordere ich den ehest möglichen Rückzug der Stadt Wörgl aus der GZW Errichtungs- GmbH", teilte Götz den Standpunkt der Grünen mit, die als einzige Fraktion gegen den vorgelegten Finanzplan stimmte.

"Im Rahmen der Verträge mit der GZW wurden keine Abrechnungen für die Ambulanz vereinbart, sondern nur Pauschalzahlungen zur Unterstützung der Miete der Kursana", teilte DI Carola Schatz, Leiterin der städtischen Finanzabteilung mit. Da die Kursana keine Gewinne schreibe, solle nun die Miete reduziert werden. Die rechtliche Situation werde derzeit geprüft, auch würden Gespräche mit der Kursana geführt. So leicht komme man aber nicht aus den Verträgen heraus.

Das Ziel ist für Richard Götz klar - kein Defizit für die Stadt. Die Wege dazu können eine kostendeckende Beteiligung der Kursana oder der Verkauf des Gebäudes sein, wenn es keine andere Möglichkeit gäbe. Die von der Kursana genützten Räumlichkeiten könnten auch anders verwendet werden, etwa als Erweiterung des Seniorenheimes. "Es kann nicht sein, dass die Stadt die Kursana jährlich mit mindestens 200.000 Euro subventioniert," so Götz. Wäre die von der Kursana vorgelegte Bilanz positiv, müsste übrigens eine Gewinnausschüttung an die Gemeinde erfolgen.