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Presseaussendung des Landes Tirol |
Etwa fünf Prozent der SchülerInnen in Tirol sind so genannte Drittstaatsangehörige, haben also keinen EU-Pass. Die Schulstarthilfe kann für schulpflichtige Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren beantragt werden. Die Zuerkennung des finanziellen Zuschusses in der Höhe von 145,35 Euro ist vom Familieneinkommen abhängig und wird einmal jährlich im Herbst ausbezahlt. Für das Schuljahr 2013/2014 haben rund 12.000 Familien für 19.000 schulpflichtige Kinder Schulstarthilfe bezogen. Die neuen Richtlinien gelten ab dem Schuljahr 2014/2015.
Text: Land Tirol/Mag. Entstrasser-Müller