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Aufsichtsbeschwerde zur Causa WIG

 

Von links: Grün-GR Richard Götz und Alexander Atzl bei der Gemeinderatsitzung im Februar, rechts Bgm. Hedi Wechner.

Gegen die Weigerung von Bürgermeisterin Hedi Wechner betreffend den Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses, mit dem 14 der 21 Mandatare dem Grün-Gemeinderat Richard Götz das Ablichten und das Verbringen von Originalunterlagen außer Haus gestatteten, protestierten die Vizebürgermeister Evelin Treichl, Dr. Andreas Taxacher und Gemeinderat Richard Götz mit einer Aufsichtsbeschwerde. Deren Beantwortung langte am 21. März im Stadtamt ein.

„Die Vorgangsweise, dass der Gemeinderat einem einzelnen Mandatar solche Rechte einräumt, sind  der Tiroler Gemeindeordnung fremd und dort nicht vorgesehen. Aus der TGO geht nicht hervor, dass der Gemeinderat dazu ermächtigt ist“, zitierte Wörgls Bürgermeisterin Hedi Wechner am Montag aus der Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft. Nach § 50 der TGO könne nur die Bürgermeisterin einzelnen Gemeinderäten Aufgaben übertragen. Das Akteneinsichtsrecht habe der Gemeinderat nur in beschränkter Form: „Diese Rechte können nur Gremien wie Ausschüssen oder dem Stadtrat übertragen werden, aber nicht einzelnen“, so Wechner.

Die BH verwies noch generell auf die Beachtung von Datenschutz und Vertraulichkeit bei Einsichtnahme in  Verhandlungsunterlagen und sehe ein außer Haus Bringen von Originalunterlagen als bedenklich an. „Mir geht es nicht um Geheimhaltung, sondern um gesetzlich korrekte Vorgangsweise“, sagt Wechner. Theoretisch sei aufgrund der Aufsichtsbehörde selbst die Einsichtnahme im Amt nicht möglich, doch diese wolle Wechner Götz auch weiterhin gewähren.

 Vizebgm. Dr. Andreas Taxacher reagiert auf die aktuelle Entwicklung einerseits mit der Ankündigung, nun einem gewünschten Untersuchungsausschuss zuzustimmen – sollte Götz dafür einen Antrag einbringen – und andererseits mit Kritik an der TGO: „Wenn nach dieser TGO-Auslegung  ein Gemeinderat nur Unterlagen zur Tagesordnung während der fünftägigen Auflagefrist im Amt einsehen darf, erschwert das die Arbeit als Gemeinderat sehr und bestraft die Fleißigen“, so Taxacher, der die Einsichtnahme in alle Unterlagen als Grundrecht und Notwendigkeit ansieht.

Als „klassische Fehlentscheidung“ wertet Richard Götz die Reaktion der Aufsichtsbehörde und verweist auf § 30 Punkt 3 der TGO – demzufolge könne der Gemeinderat bei Meinungsverschiedenheiten entscheiden. „Ob wir einen Untersuchungsausschuss beantragen werden wir noch abklären. Ich werde jedenfalls alles unternehmen, um die WIG-Untersuchung weiterzuführen“, kündigt Götz an, der auf das außer Haus Bringen von Originalunterlagen auch gern verzichtet: „Natürlich kann auch alles kopiert werden – aber das wollte ich den Stadtamtsbediensteten aufgrund der umfangreichen Akten nicht zumuten.“  Götz sieht in der Behinderung seiner Arbeit „einen weiteren Versuch, die Untersuchung hintan zu halten. Und da fragt man sich schon, warum, wenn es nichts zu verbergen gibt.“