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Landespressedienst-Aussendung
vero / 29.12.2006 11:06
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Verkehr  Umwelt  Tirol  Landespressedienst  Luftgüte 

Verkehrs-Beschränkungen zum Schutz der Umwelt und der Menschen

LR Lindenberger: „Weitere Beschränkungen für den Lkw-Verkehr ab 1. Jänner 2007 –   Teil 2 des Aktionsprogramms Luft tritt in Kraft“

 

Wie bereits angekündigt treten am 1. Jänner 2007 weitere Beschränkungen für den Lkw-Verkehr auf der Inntalautobahn A12 zwischen Kufstein und Zirl in Kraft. „Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Luftqualität, dienen also dem Schutz der Gesundheit“, gibt Verkehrslandesrat Hans Lindenberger bekannt.

Im Landesgesetzblatt für Tirol wurden die zwei Maßnahmen als 90. und 91. Verordnung des Landeshauptmanns Herwig van Staa, unterschrieben am 24. November, bereits veröffentlicht: So wird mit der 90. Verordnung auf der A12 Inntalautobahn ein Fahrverbot für schadstoffreiche Schwerfahrzeuge erlassen, mit der 91. Verordnung auf der A12 Inntalautobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge.

Rechtlich basiert das gesamte Maßnahmenpaket auf dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L). Die Maßnahmen sind nötig, weil der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) bereits an mehreren Mess-Stellen überschritten worden ist.

 

Die neuen Maßnahmen im Detail:

  • Sattelkraftfahrzeuge sowie Lkw mit Anhänger der ältesten Baujahre (Euro 0 und Euro 1) dürfen ab Jahresbeginn 2007 nicht mehr auf der A 12 zwischen Kufstein und Zirl fahren. Das Fahrverbot für schwere LKW wird mit 1. November 2008 auf die Fahrzeug-Klasse Euro 2 ausgeweitet.
  • Ebenfalls mit 1. Jänner wird das Lkw-Nachtfahrverbot auf der A 12 auf die Strecke Kufstein-Zirl (bisher Wörgl-Hall) ausgedehnt. Von diesem Verbot ausgenommen waren bisher die neuesten Lkw (Euro 4 und Euro 5). Diese Ausnahmen werden nun zeitlich befristet und laufen Ende Oktober 2008 (Schwerlaster) bzw. Ende Oktober 2009 (kleinere Laster) aus.

 

„Bei den Lkw-Fahrverboten handelt es sich um Teil 2 des Aktionsprogammes Luft“, erläutert Landesrat Lindenberger. Teil 1 ist seit 1. November 2006 in Kraft - die Tempobeschränkung 100 auf der A 12. Wesentlicher Unterschied: Tempo 100 gilt nur während des Winters (bis 30. April 2007). Die Lkw-Fahrverbote gelten hingegen das ganze Jahr.

 

Teil 3 des Aktionsprogrammes Luft ist das sektorale Fahrverbot. Damit ist ein Transportverbot für Massengüter wie Aushub, Rundholz, Kork, etc. auf der Straße gemeint. Pro Jahr sollen durch dieses Fahrverbot 200.000 Lkw-Fahrten weniger durch Tirol stattfinden. „Das sektorale Fahrverbot wird mit der EU-Kommission besprochen“, betont LR Lindenberger. Angestrebtes Inkrafttreten des sektoralen Fahrverbotes ist der 1. November 2007.


Text: Landespressedienst/Mag. Christian Mück