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Philosophisches Café am 3.3.2015 in Kufstein: Gemeinsame Obsorge |
Seit 1. Februar 2013 können getrennt lebende Väter und Mütter in Österreich eine gemeinsame Obsorge für ihre Kinder einklagen. Bis dahin war diese nach einer Scheidung nur möglich, wenn beide Elternteile es wollten. Ansonsten erhielt meist die Mutter den Zuschlag. Bei unehelichen Kindern hatten Väter gar keine Chance auf Sorgerecht, wenn die Mutter es nicht wollte. Nachdem Väter lange für das Recht auf eine gemeinsame Obsorge kämpften, stellt sich nach 2 Jahren Laufzeit die Frage, ob die Gerichte nun häufig mit Anträgen von Vätern auf das gemeinsame Sorgerecht befasst sind.
Gerichte können aber auch nach dem neuen Gesetz noch nicht vorschreiben, dass die Kinder abwechselnd bei Vater und Mutter wohnen. Die Doppelresidenz, die in Schweden, Belgien und Frankreich fast ein Normalfall ist, können Eltern in Österreich nur privat vereinbaren.
Welche Argumente waren ausschlaggebend, dass die Verankerung der Doppelresidenz im Gesetz gescheitert ist? Eine gemeinsame Veranstaltung von: Offenes Grünes Forum Kufstein, Grüne Bildungswerkstatt Tirol.