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Liegenschaftsankauf Bad Eisenstein beschäftigt neuerlich Gemeinderat: Widmung ungültig |
vero / 27.02.2015 11:50
0 Wörgl Politik Gemeinderat Stadt Flächenwidmung Volksbefragung BadEisenstein EisensteinGmbH Badl-Ankauf |
Am 25. Februar 2015 langte bei der Stadt ein Schreiben vom Land ein, das auf die Gütligkeit der Raumordnungsnovelle von 2011 hinwies. Diese besagt, dass Sonderflächenwidmungen zurückgenommen werden müssen, wenn die darauf vorgesehene Nutzung nicht innerhalb von drei Jahren realisiert wird. Was beim Bad Eisenstein Hotelprojekt eben nicht der Fall war. "Das verzwickte in diesem Fall ist, dass das weder der Grundbesitzer noch die Gemeinde gewusst haben", räumt Vizebgm. Evelin Treichl ein und hält das Schreiben des Stadtbauamtes vom 9. Jänner 2014 in Händen, mit dem der Home of Balance Projektentwicklungs-GmbH in Wels die Sonderflächenwidmung für einen Großbeherbergungsbetrieb mit bis zu 200 Betten bestätigt wird. Diese Widmungsbestätigung war damit auch die Grundlage für den Grundstücksverkauf an die Eisenstein GmbH im Februar 2014.
Als "gefährlichen Zettel" bezeichnet STR Dr. Daniel Wibmer das Schreiben, da es Schadenersatzansprüche auslösen kann. Wenn der Gemeinderat jetzt rückwidme, komme das einer "kalten Enteignung" gleich, wodurch Schadenersatz drohe. "Wir wollen wissen, wo der Fehler liegt", sagen Treichl und Wibmer. Das Land weise darauf hin, dass die Flächenwidmung in den Wirkungsbereich der Gemeinde falle. Muss also diese regelmäßig sämtliche Widmungen überprüfen? Seit der Raumordnungsnovelle von 2011 müsse dem Grundbesitzer klar sein, dass die Sonderflächenwidmung nur drei Jahre gilt, meint Treichl.
Die Hotelwidmung fürs Badl-Areal wurde allerdings vorher vorgenommen. Wibmer sieht die Bürgermeisterin als oberster Baubehörde in der Verantwortung. "Laut TGO § 56 ist der Bürgermeister ungeteilt in der Verantwortung - politisch, finanziell und zivilrechtlich", zitiert Wibmer aus der Tiroler Gemeindeordnung. Und Treichl zeigt sich verwundert, dass Bürgermeisterin Hedi Wechner just an jenem Tag beim Land nach der Gültigkeit der Flächenwidmung anfragte. an dem die Volksbefragung ausgeschrieben wurde. "Das wäre wohl vorher gescheiter gewesen", so Treichl.
Die Schlussfolgerung aus dem Desaster lautet jetzt Vornahme der geforderten Rückwidmung und Aufhebung des Beharrungsbeschlusses, mit dem am 19. Februar 2015 mehrheitlich der Badl-Ankauf vom Gemeinderat bestätigt wurde. Damit fehle dann auch die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Volksbefragung, die man verhindern will - unter dem Aspekt der Schadensminimierung. "Die Volksbefragung wird hinfällig und würde nur Kosten verursachen", so Wibmer, der die Kosten für die Volksbefragung mit mindestens 10.000 Euro beziffert.
Bei Aufhebung der Sonderflächenwidmung fällt die Flächenwidmung zurück auf die vorher bestehende Widmung, die auf Freiland und für die Tennisanlage Sonderfläche Sportstätte lautete. Gasthof und Wohntrakt waren als "Bestand im Freiland" verankert. Das bedeute für die künftige Nutzung, so Wibmer, dass die Kubatur der bestehenden Gebäude erhoben wird und diese im Falle eines Neubaues um 25 % mehr betragen könne. Eine neuerliche Sonderflächenwidmung sei derzeit nicht möglich, da dafür feststehen müsse, wie das Gelände künftig genützt wird.
Der Badl-Ankauf kommt mit Aufhebung des Beharrungsbeschlusses nicht zustande. Wie geht es also weiter? "An unserem Kaufinteresse hat sich nichts geändert. Das wäre nach wie vor die beste Lösung", sagen Treichl und Wibmer, auch im Hinblick auf eine leistbare Lösung für den Tennissport in Wörgl. Als Basis für neuerliche Verhandlungen brauche es ein neues Verkehrswertgutachten. Sie befürchten aber, dass die Verkäufer mit der Stadt keine Geschäfte mehr machen wollen. Schließlich seien nicht die Grundbesitzer an die Stadt herangetreten, sondern umgekehrt - die Stadt wollte den Grundkauf. Treichl und Wibmer bedauern den Imageschaden, der Wörgl durch die politische Ausschlachtung des Themas erwachsen sei. Was rund um den Badl-Ankauf passiere, sei "tirolweit einzigartig".
Den Antrag zur Durchführung der Sondergemeinderatsitzung will Vizebgm. Evelin Treichl am kommenden Montag, 2. März 2015 einbringen. Die Sitzung hat dann innerhalb von zwei Wochen statt zu finden.
Eisenstein GmbH hält Verkaufsangebot aufrecht
Auf die neueste Entwicklung angesprochen teilt Roland Ponholzer, Geschäftsführer der Eisenstein GmbH mit, dass man sich jetzt erst einmal rechtlichen Rat einholen und dann von den Partnern gemeinsam beschlossen werde, wie weiter vorzugehen sei. "Wir sind weiterhin bereit zu verkaufen. Am liebsten wäre es mir, wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und eine Lösung erarbeiten würden", so Ponholzer, der auch auf Schadensminimierung abzielt.
Man habe vor den Kaufverhandlungen mit der Stadt zwei, drei Verwertungsmöglichkeiten gehabt, diese Gespräche aber abgebrochen. Mittlerweile laufen Gespräche mit anderen Interessenten. Ponholzer bestätigt, dass man die Nutzung als Flüchtlingsheim prüfe: "Wir sind in Kontakt mit der Flüchtlingskoordination des Landes, die den Standort als sehr gut geeignet erachtet. Das Gebäude nicht, aber diesen Umbau würden wir machen", so Ponholzer, dem das Flüchtlingsheim ein humanitäres Anliegen ist. Das als Erpressung hinzustellen, sei "menschenverachtend bis ins Letzte".
Wichtig sei ihm, dass "dieses ganze Theater nicht in den Medien ausgetragen wird. Dieses Schauspiel, das da jetzt abgeht, ist Wörgl nicht würdig - und das sage ich als Nicht-Wörgler", so Ponholzer.
Fakten statt Hetzparolen...
Bisher habe ich mich eines persönlichen Kommentars zur Causa Badl-Ankauf enthalten und auf die Veröffentlichung so mancher Presseaussendung bewusst verzichtet - aufgrund vorgebrachter Unterstellungen und böswiliger Vermutungen, die ich nicht weiter verbreiten will. Diese Art der Stimmungsmache mag bei manchen Stammtischlern ankommen, bei mir nicht.
Ich ziehe eine sachliche Diskussion und Fakten vor. Bei der Bewertung der öffentlichen Aufgaben einer Stadt sehe ich die Sicherung eines Naherholungsraumes für alle als höhere Priorität gegenüber der Vorhaltung von Wohnungen für Wenige, die in die Kompetenz der zahlreichen öffentlichen gemeinnützigen Wohnbauträger fällt. Dem Verkauf von 4.700 Quadratmetern Grund in der Kranewitterstraße an die Alpenländische Heimstätte um 1,2 Millionen Euro steht der Ankauf von fast 12.000 Quadratmetern Grund um 1,25 Millionen Euro gegenüber. Durch den Eigentümerwechsel ändert sich nichts für die Mieter. Die künftige Grundstücksnutzung ist durch die bestehende Wohnanlage eingeschränkt, die im übrigen bereits seit vielen Jahren von der Alpenländischen Heimstätte verwaltet und betreut wurde. Nicht so beim Badl. Die Stadt kann über die Flächenwidmung die künftige Nutzung steuern, hat damit Bauland, sichert die Zukunft des Tennissports und verfügt über ein Freizeitgelände, das gemeinsam mit der Bevölkerung in einem Beteiligungsprozess gestaltet werden kann.
Ohne Badl-Grundstück hängt der Tennisclub in der Luft und wäre der erste Sportverein, der nicht bei der Vorhaltung seiner Sportstätte von der Stadt unterstützt würde. Ein neues Tenniszentrum würde auch eine Million Euro bei zusätzlichen jährlichen Grundpachtkosten von rund 15.000 Euro kosten.
Kommt der Badl-Ankauf nicht zustande, droht Schadenersatzpflicht. Selbst als Nicht-Jurist kann man davon ausgehen, dass die Grundbesitzer hier nicht leer ausgehen werden. Folglich fallen hier für die Stadt beträchtliche Kosten an, da sind jene der Volksbefragung ein Klacks dagegen. So wäre aus Steuerzahlersicht wohl der Worst-Case jener, dass die Stadt mehrstellige Euro-Beträge für Prozesskosten und Schadenersatz blechen muss. Investiert das Geld lieber in unser Naherholungsgebiet anstatt in Papiertiger - davon haben wir schon genug!
Veronika Spielbichler