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Bgm. Hedi Wechner - Presseaussendung zur Causa Bad Eisenstein am 1.3.2015

Die Äußerungen der Damen und Herren der verschiedenen Fraktionen zum Thema "Badl- Kauf" und deren Darstellung in den Medien veranlassen mich zu dieser Stellungnahme,  wiewohl ich die Angelegenheit lieber in einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung (Der Wunsch nach einer solchen ist bereits auch von anderen Fraktionen an mich herangetragen worden, muss also nicht von der ÖVP "erzwungen" werden) geklärt hätte, anstatt über die Medien unterschiedlichste Ansichten mitzuteilen und mitgeteilt zu bekommen. Dies ist auch keine "Rechtfertigung" meinerseits, sondern eine Darstellung der Fakten.

Wir wissen mittlerweile durch das Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung/ Abt. Raumordnung, dass die Aussage, der elektronische Flächenwidmungsplan bedinge eine neu beginnende Laufzeit der Sonderflächenwidmungen f a l s c h war. Das Schreiben mit dieser Richtigstellung erreichte uns am 25.02.2015. Die Sachlage wurde dem Bauamt telefonisch bereits letzte Woche mitgeteilt, allerdings war für mich wichtig, die schriftliche Bestätigung abzuwarten. (Die Information kam von der Abteilung "Raumordnung", ich habe nicht nach der Ausschreibung der Volksbefragung erst nachgefragt!!!)
Raumordnungsreferent Dr. Taxacher und ich haben uns selbstredend im Vorfeld u n d während der Badl- Debatten w i e d e r h o l t erkundigt, ob denn die Fristen für Widmungen von Sonderflächen tatsächlich neu zu laufen begännen, was immer wieder bestätigt wurde, u.a. mit der Begründung, es sei zu aufwändig, alle Sonderflächenwidmungen aufzurollen.

Die neue Situation stellt sich folgend dar: Die Sonderflächenwidmungen laufen also weiter wie bisher - d. h. Die Sonderflächenwidmung "Beherbergungsgroßbetrieb" für das Bad- Eisenstein- Areal läuft planmäßig, da ja nicht rückgewidmet wurde -  per September 2015 ab. Der Home of Balance Projektentwicklungs-GmbH war also im letzten Jahr die Widmungsbestätigung auszustellen.

Die Übergangsregelung vom TROG 2006 zum TROG 2011, nachdem nach drei Jahren zurück zu widmen gewesen wäre, war offensichtlich auch nicht allgemein bekannt.

Meines Wissens geschieht es höchst selten, dass eine Sonderflächenwidmung zurückgenommen wird, denn der Bauwerber verfolgt für gewöhnlich mit einer Sonderflächenwidmung ein bestimmtes Vorhaben, das er ehest möglich umsetzen will. Noch im Juli 2010 sprach Herr Mehmann (Home of Balance) bei mir vor und versicherte, das Projekt sei im Werden. (Ich stelle hier keine Spekulationen an, warum dies das letzte "Lebenszeichen" des Herrn Mehmann war. Seither hatte auf der Gemeinde niemand mehr von ihm gehört. Es wurde auch nie mitgeteilt, dass der Hotelbau nicht verwirklicht würde. Ich spekuliere auch nicht darüber, warum die Bad Eisenstein GmbH sehr viel billiger zu der Liegenschaft gekommen ist, als es von "Home of Balance" erworben wurde. Das hat die Gemeinde nicht zu interessieren).

Die Bad Eisenstein GmbH hatte also im Februar 2014 ein Grundstück mit Hotelwidmung erworben und hätte nun umgehend einen Plan zur Errichtung eines Hotels einreichen können. Dies lag aber offensichtlich nicht in der Absicht der handelnden Personen. Stattdessen wurde versucht der Gemeinde das Grundstück samt Hotelwidmung zu verkaufen, ... den Rest setze ich als bekannt voraus!

Die weitere Vorgangsweise könnte sich, wie folgt, gestalten: 

1. In einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung wird der Beharrungsbeschluss zum Ankauf der Liegenschaft aufgehoben.

2. Der Bad Eisenstein GmbH. wird mitgeteilt, dass die Widmung "Beherbergungsgroßbetrieb" im September ausläuft. (Das kann die Gesellschaft entweder akzeptieren oder Schritte setzen, die den Ablauf der Frist verhindern.

3. Wenn der Beschluss zum Ankauf der Liegenschaft Bad Eisenstein zurückgenommen wird, bzw. beschlossen wird, die Liegenschaft nicht anzukaufen, so fällt auch der Inhalt für die Volksbefragung, da der Beschluss, dem sie zu Grunde liegt, nicht mehr existiert.

4. Wenn alle vorangegangenen Punkte erfüllt sind, werde ich die Volksbefragung aussetzen (da sie nicht im Gemeinderat beschlossen wurde, kann auch kein Beschluss gefasst werden, sie nicht  abzuhalten).

Es ist mir weder daran gelegen, die Bevölkerung ohne zwingenden Grund zur Abstimmung zu bitten, noch der Gemeinde Kosten zu verursachen (Sie wurden vom Amt mit € 7.000.-- prognostiziert.)

Gestatten Sie mir nun doch ein paar persönliche Bemerkungen:

Für mich ist die Angelegenheit keine "Lachnummer", wie in der Presse kommentiert wurde, sondern eine sehr bedauerliche Verquickung von Umständen.
Anstatt nun Schadensbegrenzung zu betreiben, verlangen nun gerade jene, die die Affäre vorangetrieben haben, Aufklärung, die im einzelnen nur s i e geben könnten, denn die gesammelte ÖVP, sowie die Grünen waren mit den Verhandlungen betraut und wissen, ob etwas und was möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen besprochen und ausgehandelt worden ist.

Ich wundere mich auch, dass Frau Vizebürgermeisterin Treichl und Herr Stadtrat Dr. Wibmer nicht erkennen, dass sie ihren Parteikollegen, Raumordnungsreferenten Dr. Taxacher, der soweit ich beurteilen kann, korrekt gehandelt hat, hier vorführen. Denn gerade Frau Treichl hat im Gemeinderat des Öfteren moniert, dass die Referenten in ihrem Wirkungsbereich autonom und weisungsfrei durch die Bürgermeisterin sein müssen.

Offenbar ist es unerlässlich, dass immer ein paar Gemeinderäte die Hälse recken und nach Schadensersatzforderungen schreien, so als würden sie es geradezu begrüßen, wenn die Stadt auf irgendeine Art und Weise zur Verantwortung gezogen würde (dass sie es für die Bürgermeisterin begrüßen würden, kann ich ja noch nachvollziehen!! ;-) ).

Ich bin übrigens nicht der Ansicht, dass hier Schadensersatz gefordert werden kann (Gegen wen? Wofür?)

Hedi Wechner

Bürgermeisterin