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Eisenstein Wörgl GmbH bietet der Stadt Wörgl weitere Gespräche an

Die Eisenstein Wörgl GmbH beauftragte das Innsbrucker Anwaltsbüro mit der Rechtsvertretung und dem Auftrag auszuloten, auf welcher Grundlage eine einvernehmliche Lösung der das Badl-Areal betreffenden Sach- und Rechtsfragen möglich sei. Dr. Sallinger weist darauf hin, dass bereits vor dem Kaufinteresse der Stadt sehr konkrete Schritte zur Entwicklung unternommen und Verhandlungen mit Interessenten geführt wurden. Dabei seien diese Gespräche unter Kenntnisnahme und Einbindung der Gemeinde erfolgt.

Die Eisenstein GmbH habe nicht von sich aus der Stadt den Erwerb der Liegenschaft angeboten sondern umgekehrt - die Stadtgemeinde sei auf die Grundstücksbesitzer zugekommen, wobei sich das kommunale Kaufinteresse nicht nur auf die Tennisplätze bezog, sondern auch auf die weiteren Flächen und baulichen Anlagen. Die über mehrere Monate laufenden Verhandlungen mündeten in der Errichtung eines Kaufvertrages, dessen rechtliche Prüfung durch die Gemeinde, die zweifache Beschlussfassung im Gemeinderat und die Unterzeichnung des Kaufvertrages durch die beiden Vizebürgermeister. De facto gäbe es also nicht nur einen Kaufvertragsentwurf, sondern einen gefertigten Kaufvertrag. Auch eine Gemeinde sei an privat- und zivilrechtliche Grundlagen vorvertraglicher und vertraglicher Verhandlungen und Vereinbarungen gebunden. Seit 20 Jahres sei es gesicherte Rechtssprechung, dass auch für Gemeinden die Einhaltung der Grundrechte gelte.

Zur bevorstehenden Sondergemeinderatsitzung, von der die Grundeigentümer nicht von der Stadt informiert wurden sondern davon aus den Medien erfuhren, stellt Dr. Sallinger fest, dass es "keinen sachlichen und/oder rechtlich fassbaren Grund gab und gibt, die Liegenschaft nicht zu kaufen." Auch nicht der gern von den Ankaufsgegnern wiederholte Vorwurf, das Grundstück sei zu teuer. Sallinger weist auf die Nebenkosten und Steuern beim Grundstückserwerb, Gebühren und Abgaben, Kosten der Vertragserrichtung, der Verhandlungen und der Liegenschaftsentwicklung - da bleibe nach Versteuerung des Gewinns "ein geringfügiger Ertrag". In einer marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft könne das bei einem kaufmännisch geführten Unternehmen "kaum einen Umstand darstellen, der vom Rücktritt vom Vertrag oder ein Abstehen von einmal erteilten Zusagen sachlich rechtfertigen zu vermag." Zudem habe sich weder an der Liegenschaft, noch an deren Beschaffenheit und an deren möglichen Nutzung für die Gemeinde sowie an der Rechtslage nichts geändert. Eigene Nutzungsvorstellungen einer Ortsgemeinde zu verwirklichen könne nicht als sachlicher Grund dafür gelten, vom Kauf abzustehen.

Die Eisenstein GmbH wertete die mit der Stadt geführten Verhandlungen, mündliche und schriftliche Zusagen und Bestätigungen als ernsthaftes und nachhaltiges Kaufinteresse der Gemeinde. Deshalb wurden auch keine anderen Verwertungs- und Umsetzungsschritte mehr unternommen - ein Nachteil für die Grundeigentümer. Dadurch entstehe  "neuerlich ein erheblicher Schaden in dem Sinne einer beträchtlichen Verkehrswertminderung und in einem Verlust des bereits entstandenen Aufwandes".

Zur weiteren Vorgehensweise hält Dr. Sallinger fest: "Meine Mandantschaft ist Unternehmerin und als solche nicht daran interessiert, lange gerichtliche und behördliche Auseinandersetzungen zu führen." Auch wenn das im Hinblick auf zahlreiche persönliche Untergriffe "nicht ganz einfach" sei. Deshalb biete man der Stadt aktiv weitere Gespräche an, weil man weiter zum Ergebnis der Kaufgespräche und zu dem Abschluss des Vertrages stehe. Die Eisenstein GmbH sehe keinen sachlichen Grund gegen den Vertragsabschluss,  auch nicht im Falle einer Volksbefragung. Sollte der Vertrag auf Wunsch der Gemeinde nun nicht zustande kommen, stelle sich die Frage nach der weiteren Vorgehensweise. Dr. Sallinger ersucht die Bürgermeisterin binnen Wochenfrist mitzuteilen, ob "dazu sinnvolle Unterredungen geführt werden können, die ich ohne ein Präjudiz anbiete."

Sinnvoll wäre es auch, deshalb am 16. März 2015 nicht in einem "Akt objektiv nur schwer verständlicher Eile" weitere Maßnahmen zu setzen, da zahlreiche offene Sach- und Rechtsfragen bestehen. "Im Gespräch soll geklärt werden, ob es eine Lösung geben kann, die eine auch im öffentlichen Interesse stehende raumordnerisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Entwicklungsperspektive eröffnet."

Soweit die Stellungnahme und das weitere Gesprächsangebot der Eisenstein GmbH an die Stadt.