Kommentare (0)

Beschlüsse aus dem Wörgler Gemeinderat am 16.3.2015

Von links: Raumordnungsreferent Vizebgm. Dr. Andreas Taxacher, GR Mag. Johannes Puchleitner, STR Dr. Daniel Wibmer, Vizebgm. Evelin Treichl, Bürgermeisterin Hedi Wechner.

Aufklärung zur Widmungsfrage und Klärung der weiteren Vorgangsweise betreffend den Ankauf der Liegenschaft Bad Eisenstein - das beabsichtigte die Bürgermeisterliste Arno Abler mit der Einberufung der außerordentlichen Gemeinderatsitzung am 16. März 2015, zu der sich wiederum viele interessierte ZuhörerInnen im VZ Komma einfanden. Vizebgm. Evelin Treichl verwies auf die nun vorliegende Stellungnahme des Landes von Dr. Hollmann. Dass die Sonderflächenwidmung Beherbergungsgroßbetrieb zurück zu nehmen sei, fiel in der Stadt niemandem auf, das Land räumte ein, falsche Auskünfte diesbezüglich erteilt zu haben.

Bürgermeisterin Hedi Wechner erläuterte, dass es zwei Raumordnungsgesetze gäbe, die angewendet wurden. Bei der Umwidmung 2010 jenes von 2006, das 2011 novelliert wurde. Und damit änderten sich die Bestimmungen betreffend Sonderflächenwidmung. Nach altem Stand war die Sonderflächenwidmung nach drei Jahren aufzuheben, wenn keine Umsetzungsschritte bis dahin erfolgten. Die Neuregelung 2011 besagt, dass die Sonderlächenwidmung ohne Umsetzungsschritte nach fünf Jahren ausläuft. Übersehen wurden von allen Beteiligten die Übergangsbestimmungen für bis 2011 gewidmete Sonderflächen, womit die Beherbergungsgroßbetriebswidmung aufrecht blieb.

"Wir haben 61 Sonderflächenwidmungen in Wörgl", meldete sich UFW-GR Ing. Emil Dander und regte an, bei der Behandlung der Causa Bad Eisenstein auch das Nussbaumerfeld einzubeziehen.

FWL-STR Mario Wiechenthaler verlas das Schreiben der FWL an die Gemeindeaufsichtsbehörde bei der BH Kufstein vom 26. Februar 2015. Das Verkehrswertgutachten, das als Grundlage für den mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss zum Erwerb der Liegenschaft sowie für den Beharrungsbeschluss diente, sei aufgrund falscher Tatsachen erstellt worden, da der Gemeinderat die Widmung vorher aufheben hätte müssen. "Beim Hinweis auf die nötige Rückwidmung wäre der Kaufpreis geringer gewesen", so Wiechenthaler. Die FWL habe deshalb die "Überprüfung des Sachverhaltes und aufsichtsbehördliche Behebung wegen Rechtswidrigkeit" verlangt.

"Bei der Einführung des elektronischen Flächenwidmungsplanes im Mai 2014 wurde uns mitgeteilt, dass alle Widmungen neu zu laufen beginnen - die Badl-Widmung also bis 2019", erklärte Bgm. Wechner. Erst am 25. Februar 2015 habe das Land mitgeteilt, dass das "ein Irrtum" sei. Die Flächenwidmung laufe im September 2015 fristgerecht ab.

Schreiben des Landes Tirol vom 25. Februar 2015 - zum Vergrößern anklicken.

STR Wibmer bezeichnete die Rechtsmeinung des Landes als Auslöser für den Sondergemeinderat. Derzeit sei die Widmung aufrecht und rechtsgültig, sie sei aber jederzeit mit Gesetzwidrigkeit bedroht, weshalb die Causa Badl zurück zu verweisen sei. "Umso wichtiger war, dass ich nicht unterschrieben habe", so Wechner (den Kaufvertrag, Anm. d. Red.). "Noch wichtiger wäre gewesen, wenn du dich als oberste Baubehörde um die rechtzeitige Rückwidmung gekümmert hättest", erwiderte Vizebgm. Evelin Treichl. Worauf Wechner darauf hinwies, dass das Sache des Raumordnungsreferenten sei, der nicht weisungsgebunden arbeite. Sie wolle ihm "aber nix ans Zeug flicken. Wir haben beide übereinstimmend vom Land die Auskunft erhalten, dass die Sonderflächenwidmung im September 2019 erlischt." Taxacher habe keinen Fehler gemacht. Im Übrigen hätte die 2013 bereits gesetzlich vorgesehene  Rückwidmung jedem Gemeinderat auffallen können. Treichl warf Wechner daraufhin Versäumnisse bei anderen Angelegenheiten der Baubehörde vor und verwies auf jenes Grundstück, das zur Anbindung der Nordtangente erforderlich ist und entgegen der Kaufvereinbarung nun nicht fristgerecht zur Verfügung stand. Wechner bezeichnete den Vorwurf als "Argumentationsnotstand".

SPÖ-GR Christian Kovacevic merkte an, dass hier offenbar "einfachste Sachen übersehen wurden" und nun "das ganze Land über uns lacht". Grün-GR Richard Götz stellte Haftungsfragen in den Raum: "Kommen Haftungsfragen auf die Stadt oder das Land zu, wenn wir rückwidmen? Das Grundstück wird weniger wert. Der Eigentümer hat es in gutem Glauben zu anderer Widmung gekauft - es ist nicht seine Schuld." Wechner sieht keine Hafung, GR Pertl auch keine Gesetzwidrigkeit. Für die nicht erfolgte Rückwidmung gäbe es keine gesetzlichen Sanktionen. "Es gibt keine Frist, dass die Agenden dann aufs Land übergehen, wenn die Gemeinde nicht tätig wird", so Pertl, der das Argument der Gesetzwidrigkeit seitens der Bürgermeisterliste Arno Abler als "an den Haaren herbeigezogen" bezeichnete. Die Hotelwidmung hätte man für die künftige Nutzung ohnehin nicht gebraucht. Das Widmungsargument sei damit hinfällig. Man würde nun nur einen "Grund für den Ausstieg suchen". Bgm. Wechner wies daraufhin, dass auch die Eisenstein GmbH im Sommer 2014 die Nutzung des Areals als Hotel für nicht sinnvoll betrachtet hatte. Vizebgm. Treichl wies auf den Hinweis des Landes bezüglich Amtshaftung hin. Wechner meinte dazu, dass diese aus dem bisher Vorgefallenen nicht abgeleitet werden könne.

Wer wusste wann, dass mit der Widmung etwas nicht stimmt?

"Das Schreiben des Landes ist dem Gemeinderat erst nach der Sitzung am 19. Februar zugegangen. Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir uns einiges erspart, der Beharrungsbeschluss wäre wohl anders ausgegangen", meldete sich FWL-GR NR Carmen Schimanek und wollte wissen: "Hat jemand am Tag der Gemeinderatsitzung bereits Bescheid gewusst? Wenn ja - warum wurde das nicht mitgeteilt?" Worauf Jurist Dr. Peter Egerbacher vom Stadtbauamt mitteilte, dass er am Tag der Sitzung einen Anruf vom Land erhalten habe. Da habe er aber nur erfahren, dass "die Widmungsauskunft nicht richtig war und dazu noch ein Schreiben an die Stadt ergeht." Mehr habe er nicht erfahren und über den Anruf auch niemanden informiert. "Es wäre wohl fairer gewesen, die Bürgermeisterin gleich zu informieren", meinte Schimanek. "Ich will das Bauamt nicht an die Wand nageln", erklärte Bgm. Wechner. Erst mit Eintreffen des Schreibens am 25. Februar war klar, was gemeint war.

Quadratmeterpreis von 120 Euro spricht für Badl-Ankauf

"Ich verwehre mich dagegen, dass alles als Angriff auf die Bürgermeisterin dargestellt wird. Es geht um Aufklärung, das ist wichtig", meldete sich GR Manfred Mohn zu Wort. Es sei immer bewusst gewesen, dass man ein Hotel baue und eine andere Widmung brauche. Für den Badl-Erwerb spreche der Preis: "Wo in ganz Tirol bekommt man einen Quadratmeterpreis von 120 Euro?" Im ganzen Unterland gäbe es Vergleichbares nirgends so günstig. Mohn plädierte für sachliche Betrachtungsweise, gegenseitig beschimpfen und befetzen bringe nichts.

Sportreferent GR Hubert Aufschnaiter verwies nochmals auf das Verkehrswertgutachten als Grundlage für den Preis, der sich bei anderer Widmung ändern würde. "Da hätten wir es vor sieben Jahren kaufen sollen", so Pertl, wonach Bgm. Wechner diese Diskussion abbrach und die Frage na2ch der weiteren Vorgangsweise stellte, nachdem die Widmung im September 2015 ablaufe.

Raumordnungsausschuss wird mit der Causa Bad Eisenstein befasst

Grün-GR Götz sprach sich gegen eine Rückwidmung oder Neuwidmung aus. "Die Sache soll ihren Gang gehen, mit Volksbefragung", so Götz. "Die Widmung läuft weiter, jetzt rückwidmen wäre extrem unfair", so Wechner. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der Raumordnungsabteilung des Landes einigte sich der Gemeinderat schließlich einstimmig darauf, die Causa Bad Eisenstein dem Raumordnungsausschuss für die weitere Behandlung zuzuweisen und erst danach wieder im Gemeinderat zu behandeln. Wechner: "Der gesetzeskonforme Zustand muss hergestellt werden." Jetzt die Projekte prüfen, dann die Raumordnung angehen und in der Folge die Flächenwidmung - das will auch Raumordnungsreferent Taxacher und dabei "nichts übers Knie brechen und auch das Nussbaumerfeld einbeziehen." Er wolle in Ruhe mit den Besitzern reden und "einen Zustand erreichen, der dem Gesetzt und dem Recht entspricht".

Der Gemeinderat nahm der Bericht über die Stellungnahme des Landes einstimmig zur Kenntnis. Einstimmig wurde die Zuweisung in den Raumordnungsausschuss beschlossen, wobei "in die Gespräche zur zukünftigen Entwicklung der Flächen Badl und Nussbaumerfeld die Liegenschaftseigentümer und alle Fraktionsführer einzubinden sind." Mit einstimmigem Beschluss wurden Kauf- und Beharrungsbeschluss aufgehoben. "Da damit die Grundlage für eine Volksbefragung fehlt, wird diese nicht stattfinden", erklärte Bürgermeisterin Wechner.

Abgestimmt wurde auf Antrag von SPÖ, UFW und FWL weiters über die Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf der Liegenschaft Kranewitterstraße. Dieser soll zu gleichen Teilen für die Errichtung/Umbau des Feuerwehrgebäudes Wörgl un ddie Errichtung/Umbau der Musikschule verwendet werden. "Ich unterstütze diesen Antrag", erklärte GR Mag. Johannes Puchleitner. In der Causa Musikschule sei ein Jahr lang nichts passiert. Nachdem das Blaulichtzentrum nun auch gestorben sei, betreffe das auch die Musikschule.  Er freue sich darauf, ab Herbst mit dem Umbau des Bestandes zu beginnen oder einen Architektenwettbewerb für das Areal des Pflichtschulzentrums auszuschreiben und rasch in eine Planungs- und Umsetzungsphase zu kommen. Worauf Wiechenthaler anmerkte, dass Puchleitner das auch schon am 11.12.2014 haben hätte können, ihm da aber das Badl noch wichtiger gewesen sei.

Mit der einstimmigen Zweckwidmung wurde auch der Finanzausschuss beauftragt, den Finanzbedarf bis 2019 für die Umsetzung von Feuerwehrhaus, Musikschule und Aufstockung des Kindergartens am Mitterhoferweg zu erstellen. "Das Ergebnis ist die Grundlage für die Budgeterstellung 2016", so Wechner.

Vizebgm. Treichl wollte noch wissen, wie es mit dem Brief von Dr. Sallinger, dem Rechtsvertreter der Eisenstein Wörgl GmbH nun weitertgehe. Wechner knapp und ohne inhaltliche Aussage dazu: "Ich werde schriftlich antworten."

 

Bild links STR Mario Wiechenthaler, NR GR Carmen Schimanek. Dr. Peter Egerbacher (2.v.l.) vom Stadtbauamt gab Auskunft. Bild rechts: Beschlussvorschlag zur weiteren Vorgangsweise auf Basis des Schreibens von Dr. Hollmann - wurde in der Sitzung noch um das Nussbaumerfeld ausgedehnt.