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Stadtmarketing-Infoabend: Veranstaltungsabwicklung in Wörgl

 

Von links: Luggi Ascher, Christiane Anker, Michael Czastka, Peter Wachter.

Anlass für den Informationsabend war der Wirbel um Anzeigen rund um die Christkindlmärkte in Kufstein und Wörgl 2014 bei der BH Kufstein, mit denen Wirte beanstandeten, dass Vereine mit  öffentlichem Ausschank an mehr als drei Tagen pro Jahr gewerberechtlich tätig werden. Eine gesetzliche Regelung, die schon lange besteht, die in der Praxis aber kulant gehandhabt wurde, weshalb angekündigte Kontrollen auf Unverständnis stießen. Wo liegen also die „Fußangeln“ für veranstaltende Vereine?

„Seit dem neuen Vereinsrecht 2002 haben Vereinsvorstände eine gewaltige Verantwortung“, erklärt Luggi Ascher, der weiß, wovon er redet – seit 17 Jahren ist er Veranstalter in Wörgl, ob als Komma- und Stadtmarketing-Geschäftsführer oder als ehemaliger Stadtfest-Obmann. Diese persönliche Haftung führte auch dazu, dass das Stadtfest nicht mehr auf Vereinsbasis organisiert wird, sondern von der Stadtmarketing GmbH.

In Wörgl sind rund 40 bis 45 Vereine als Veranstalter tätig, pro Jahr werden durchschnittlich 350 Veranstaltungen bei der Stadt angemeldet. Wobei dabei jene von Dauerveranstaltern wie Tagungshaus oder Komma nicht eingerechnet sind.  „Öffentliche Veranstaltungen sind generell bei der Stadtpolizei anzumelden, den Bewilligungsbescheid erteilt die Bürgermeisterin“, so Ascher, wobei fallweise auch Genehmigungen von BH oder Land einzuholen sind. Auskunft dazu erteilt die Stadtpolizei. Wichtig ist rechtzeitige Kontaktaufnahme und das Einhalten von Fristen. „Bei Veranstaltungen bis 1000 Leute muss mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung mittels Formular angesucht werden, bei größeren Veranstaltungen mindestens sechs Wochen vorher“, so Ascher. Sobald mehr als 1.500 Menschen an einem Ort zusammenkommen, ist die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes erforderlich, das Rettung, Brandschutz, Fluchtwege und Ordnungsdienst regelt. Security wird aber auch schon bei weniger Teilnehmern vorgeschrieben, etwa bei Konzerten – als Richtwert im Komma gilt pro 100 Besucher ein Security-Mitarbeiter. 

Veranstalter sind für die Einhaltung von Lärm- und Jugendschutz ebenso verantwortlich wie für Hygienevorschriften. „Vereine sind von der Allergen-Verordnung nicht ausgenommen“, informierte Christiane Anker von der Lebensmittelaufsicht der BH Kufstein. Preislisten für Getränke und Speisen müssen Allergene schriftlich anführen, Infos über die gesetzlich als solche definierten Inhaltsstoffe gibt´s u.a. bei der der Wirtschaftskammer. „Ausgenommen davon sind nur daheim zubereitete Speisen“, so Anker. Zum Beispiel: Bei Kuchen von der Hausfrau – keine Kennzeichnung, bei Kuchen vom Konditor – Kennzeichnung erforderlich. Wer sich auf mündliche Allergen-Info verlassen will, muss berücksichtigen, dass diese Auskunftspersonen einen Schulungsnachweis erbringen müssen. Anker wies zudem auf Hygienerichtlinien bei der Speisenzubereitung hin: Kalt- und Warmwasseranschlüsse, wo mit Fleisch gearbeitet wird. Richtige Lagerung der Lebensmittel, abwischbare Oberflächen, entsprechende Arbeitskleidung.

Beim Stadtmarketing-Infoabend über Veranstaltungsabwicklung durch Vereine in Wörgl – die Referenten von links Mag. Michael Czastka, BBA Brigitta Merkl und Luggi Ascher vom Stadtmarketing Wörgl, Christiane Anker von der Lebensmittelaufsicht und MMag. Peter Wachter von der WKO Kufstein.

Über die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Vereine und Gastgewerbe informierte Peter Wachter von der Wirtschaftskammer Kufstein. „Vereine dürfen an drei Kalendertagen pro Jahr einen öffentlichen Ausschank betreiben, unabhängig von der Höhe des Umsatzes oder der zeitlichen Ausdehnung  an diesen Tagen“, so Wachter. Entscheidend dabei ist die Ertragserzielungsabsicht, wobei diese bei jeder Form des öffentlichen Ausschankes zählt, auch im Vereinslokal. Wird zum Selbstkostenpreis verkauft, darf ohne Gewerbe ausgeschenkt werden. Tagesmitgliedschaften sind nicht möglich und Familienmitglieder gelten nicht als vereinsintern. Herbe Erkenntnis für Vereine, die ihre Einnahmen für soziale Zwecke wie z.B. für die Krebshilfe spenden: die „Ertragserzielungsabsicht“ und damit die Gewerberechtsregelung gilt auch in diesem Fall.

„Die Erstanmeldung des Gewerbes ist kostenlos“, erklärte Wachter. Der Knackpunkt sei allerdings der Befähigungsnachweis, den jene Person zu erbringen hat, die das Gewerbe für den Verein anmeldet. Hier ist eine entsprechende Ausbildung nachzuweisen und die Person muss für den Verein vertretungsbefugt sein. Ein Kuriosum dabei: Jeder Akademiker mit Universitätsabschluss kann Gastwirt werden – nicht aber Absolventen von Fachhochschulen. „Gewerberecht und Gemeinnützigkeit sind vereinbar“, so Wachter. Mit der Anmeldung allein, die schnell erledigt ist und automatisch dem Finanzamt gemeldet wird, ist es aber nicht getan: Wer nicht in einem ausgewiesenen Veranstaltungsgelände tätig ist, braucht eine Betriebsanlagen-Genehmigung. Zu regeln sind weiteres etwa Körperschaftssteuer bzw. Befreiung davon, Kammerumlage, Tourismusabgabe und neuerdings Abklärung der Registrierkassenpflicht.

Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Anzeige und in der Folge ein Verwaltungsstrafverfahren. „Es ist nicht unsere Absicht, Vereine zu piesaken“, sagt Wachter, dem viel an Aufklärung liegt – ebenso wie Michael Czastka von der Gewerbeabteilung der BH Kufstein. „Wir sind nicht darauf aus, zu strafen, müssen aber Anzeigen nachgehen und gültige Gesetze vollziehen“, so Czastka. Dabei gäbe es keinen Ermessensspielraum, ob diese Vorgangsweise sinnvoll ist. Gerade wenn es ehrenamtlich Tätige, vielfach öffentlich und sozial Engagierte trifft. Doch die Anzeigen häufen sich. „Wir benötigen bereits die Hälfte der Arbeitszeit zum Abarbeiten von Anzeigen“, so Czastka, setzt auf Information und ermuntert Vereine zur Gewerbeanmeldung. „Beim Kufsteiner Christkindlmarkt haben das auch alle bis auf einen gemacht“, so Czastka, wobei vor Anmeldung ein Infogespräch mit Wirtschaftskammer oder BH hinsichtlich der Gültigkeit von Befähigungsnachweisen sinnvoll sei.

Fakt ist, dass es für Vereine immer schwieriger wird, zu Geld zu kommen. Die Wertschätzung des Ehrenamtes in Sonntagsreden spiegelt sich leider nicht in den gesetzlichen Regelungen wider. Wie weit dadurch Engagement im Sozial-, Sport- und Kulturleben auf der Strecke bleiben werden, wird sich zeigen. „Es wird in unserer Konkurrenz- und Neidgesellschaft spannend für alle gemeinnützig Tätigen“, stellte Luggi Ascher am Ende des aufschlussreichen Info-Abends fest.