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Beschluss aus dem Wörgler Gemeinderat am 21.5.2015 |
vero / 26.05.2015 12:22
0 Wörgl Politik Gemeinderat Stadt Volksschule Nachmittagsbetreuung Spieleparcours Spielgeräte |
Von links: GR Christian Pumpfer und GR Christian Kovacevid, STR Dr. Daniel Wibmer und Vizebgm. Evelin Treichl und der geplante Standort des Spieleparcours am Grüngelände des Pflichtschulzentrums.
Die Volksschulen wünschen sich schon seit geraumer Zeit Spielgeräte für die Nachmittagsbetreuung am Grüngelände des Pflichtschulzentrums. Jugend- und Integrationsreferent SPÖ-GR Christian Kovacevic brachte den Antrag zur Errichtung eines Spieleparcours nun nach der Vertagung im März-Gemeinderat am 21. Mai 2015 neuerlich auf die Tagesordnung.
Die Schulleitungen der beiden Volksschulen stellten bereits im November 2014 einen Antrag ans Land Tirol um Fördermittel, die im Rahmen der Ausbauoffensive Ganztagesschulen zur Schaffung von Spielplätzen und Adaptierung von Außenanlagen mit bis zu 55.000 Euro pro Gruppe unterstützt wird. Kovacevic plädierte dafür, die Fördergelder nicht verfallen zu lassen und den Beschluss zur Errichtung des Spielparcours auch ohne Standortentscheidung für die Musikschule zu fassen. Dafür sollte bis 21. Mai eine Empfehlung vorliegen, was aber nicht der Fall war.
Die offene Vorgangsweise hinsichtlich Neubau oder Sanierung der Musikschule veranlasste Vizebgm. Evelin Treichl nachzufragen, ob der Spielparcours nicht besser woanders als geplant aufgebaut würde, da der geplante Standort von Bauarbeiten beeinträchtigt sein könne. Bürgermeisterin Wechner kündigte an, die weitere Vorgangsweise betreffend Musikschule im Juli-Gemeinderat zu behandeln. Der Vorschlag, auch mit dem Beschluss des Spielparcours bis dahin zu warten, wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Einerseits sei eine Verlegung des Spielparcours während der Bauzeit möglich, andererseits bestehe für die Spielgeräte ohnehin eine Lieferzeit von 6 bis 8 Wochen. Der einstimmige Beschluss lautete schließlich, die Geräte zu bestellen und deren Standort in der nächsten Gemeinderatsitzung festzulegen.