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Wohnbauprojekt in der Sepp Gangl-Straße erregt Anrainer-Protest

Am 22. Juli 2015 versammelten sich Bauwerber und Anrainer auf Einladung der Bürgermeisterin zum vierten Mal im Stadtamt zu einer weiteren Gesprächsrunde. Der private Wohnbauträger M&S Realitäten GmbH erwarb 2012 das Grundstück, auf dem zunächst die Errichtung von Reihenhäusern vorgesehen war. Zu teuer und am Markt nicht absetzbar, lautete die Diagnose, weshalb zwei der vier Reihenhäuser durch einen Wohnblock mit zwei Obergeschossen ersetzt wurden.

Das stieß bei der Präsentation im August 2014 in der Nachbarschaft auf Widerstand. Zu massiv, zu hoch – lautete die Kritik der Anrainer. Die nächste Planung wies zwei schmale Baukörper mit E+2 auf, die bei der Präsentation im Jänner 2015 mit Hinweis auf die Gebäudehöhe wieder abgelehnt wurde. Die Stadt beauftragte daraufhin das Raumplanungsbüro Terra Cognita mit einem Gutachten, das Bürgermeisterin Hedi Wechner bei der Vorstellung der vierten Bebauungsstudie vorstellte. Der Rat der Expertinnen: Erdgeschoß plus ein Obergeschoß, wobei „Modifizierungen“ möglich seien – also teilweise auch höher gebaut werden könne.

Die Anrainer bestehen mit Hinweis auf die bestehende Bebauung im Umfeld und der Angst vor Folgewirkungen bei weiteren Bauprojekten weiter auf der E+1-Bauweise und kritisieren, dass jeder Vorschlag für sie bisher eine Verschlechterung gebracht habe. So sei die Anzahl der Wohnungen ständig gestiegen, auch die Bauhöhe. „Wir wollen nicht auf eine elf Meter hohe Wand schauen“, sagt Günther Paulmichl, der weitere Änderungswünsche hinsichtlich der Zufahrt vorbrachte – weg von seiner Terrassengrenze ins Zentrum der neuen Wohnanlage.

„Der Bebauungsplan soll so ausgearbeitet werden, dass alle damit leben können“, wünscht Bgm. Hedi Wechner und legte als Ausgangspunkt für die Bauhöhe den tiefsten Geländepunkt als zwingenden Ausgangspunkt fest. Der Niveau-Unterschied des Geländes beträgt rund 1,2 Meter.

Die vierte Bebauungsstudie sieht zwei Baukörper vor, wobei einer davon zwei Penthouse-Wohnungen in Form eines zweiten Obergeschosses enthält. Die Bauwerber argumentieren mit  geringerer Baudichte – ausschlaggebend sei die Wohnnutzfläche, nicht die Anzahl der Wohnungen.  Mit dem Hinweis, dass aus Perspektive der Anrainer  diese Bauweise einer dreigeschossigen Bebauung entspreche, wurde auch die vierte Planungsvariante von Anrainern abgelehnt.

 „Die Bauweise E+1 beinhaltet die Möglichkeit eines ausgebauten Dachgeschosses, was 50 % der bebauten Fläche ausmachen kann“, erläuterte Raumordnungsreferent Vizebgm. Dr. Andreas Taxacher die baurechtliche Situation und nahm für die Weiterbearbeitung des Projektes im Ausschuss die Anregung einer Anrainerin auf, die 21 Meter-Fassade zu unterteilen. Die Höhenfestlegungen auf maximal  9,50 statt 11 Meter Gebäudehöhe, die Höhenlage von 517,80 Metern Seehöhe als Ausgangsniveau, die Verschiebung des 2. Obergeschosses in Richtung Süden, die Verringerung der oberirdischen Stellplätze und die Verlegung der Zufahrt sind weitere Eckpunkte für die nächste Verhandlungsrunde.

 „Wir stellen jetzt den Antrag auf Erlassung des Bebauungsplanes“, kündigt Dr. Andreas Widschwentner, Vertreter der M&S-Realitäten GmbH an, zeigt einerseits Verständnis für die Anrainer, weist aber auf die Intention des Landes zu verdichteter Bauweise und die Problematik für Bauträger durch hohe Grundkosten und Finanzdeckelung durch die Wohnbauförderung hin. Ins Visier der Kritik geriet Widschwentner durch seine politische Tätigkeit als Mitglied des Raumordnungsausschusses, hier wittern die Anrainer Befangenheit. „Ich werde bei dieser Abstimmung nicht dabei sein“, so Widschwentner.

Vor Beschlussfassung im Gemeinderat will Vizebgm. Taxacher den Bebauungsplanentwurf den Anrainern nochmals präsentieren. Diese sorgen sich indessen nicht nur über die oberirdisch sichtbaren Auswirkungen des Bauprojektes. „Das Grundstück liegt am Fuß der Möslalm. In diesen Wiesen versickert das Hangwasser. Wir befürchten durch den Bau der Tiefgarage eine Beeinflussung des Wasserhaushaltes, der bei unseren tiefergelegenen Häusern zu Problemen führen kann“, bringt Dr. med. Barbara Donhoeffner ihre Einwände vor, die bisher in den Diskussionen nicht berücksichtigt wurden und fordert eine Bestandsaufnahme zur Beweissicherung.