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Zusammengestellt von der GHF-Stiftung Wörgl am 31. Mai 2007
vero / 05.08.2008 23:02
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Wörgl  Tirol  Soziales  Land  Pflegeheim  GHF-Stiftung  Seniorenhaus 

 

Argumente für und wider das private Pflegeheim Wörgl

  1. Es besteht ganz allgemein kein Bedarf.

Gemäß Richtlinien sollten für rund 1 % der Bevölkerung Alten- und Pflegebetreuungsplätze vorhanden sein.
 

Im Bezirk Kufstein leben gemäß Volkszählung 2001 97.708 Einwohner, es sind aber derzeit nur 765 Betten vorhanden, was einem Deckungsgrad von 0,78 % entspricht. Bei der Heranziehung der aktuellen Bevölkerungszahl ergibt sich ein noch kleinerer Wert. 

Das bedeutet, daß – auch nach der Zählweise des Landes Tirol – in Wahrheit eine Unterdeckung besteht.

  1. Der vom Land (Abteilung für Statistik) erhobene Bedarf deckt sich nicht mit den Erhebungen der Gemeinde bzw den Marktanalyse

Die Feststellung eines Bedarfs ist an die Vorgaben, welche Kriterien der Erhebung zugrunde liegen, gebunden. Jeder Gutachtensersteller wird – soferne er jeweils andere Prämissen erhält – zu einem anderen Ergebnis kommen.

Es steht fest, daß sowohl die Marktanalysen der Firma INCURA als auch jene des Roten Kreuzes ergeben haben, daß eine Vollbelegung des Hauses nach spätestens zwei Jahren vorliegen wird.

Auch die Stadtgemeinde Wörgl, welche die Umwidmung des in Betracht kommenden Grundstückes vornehmen mußte, hatte davor den Bedarf zu prüfen und ist zum Schluß gekommen, daß ein solcher für Wörgl besteht.

 

Diese Umwidmung wurde vom Land in der Folge schriftlich genehmigt und abgesegnet, womit auch das Land Tirol seine Zustimmung zum Projekt erteilt hatte.

  1. Es besteht bis 2016 sogar ein Zuviel an Pflegebetten in Wörgl und im Bezirk

Gemäß Landesstatistik bzw –bedarfserhebung benötigt die Stadt Wörgl im Jahr 2006 85 Betten; für 2016 erhöhe sich der Bedarf auf 120. Mit heutigem Tag hätte Wörgl also mehr als 30 Betten zuviel.

 

Die aktuelle Wahrheit sieht so aus:

Es stehen in Wörgl im Augenblick 120 Betten zur Verfügung. Die Warteliste – auch für schwere Pflegefälle – beträgt derzeit ca 15 Personen, die Wartezeit somit etwa sechs bis neun Monate.

Aus einem offiziellen Schreiben des Bürgermeisters von Wörgl, LA Arno Abler, geht hervor, daß die Stadt derzeit rund 15 Betten sofort belegen könnte; die Gemeinden Angath und Angerberg würden jeweils weitere 5 Betten beanspruchen, nachdem diese Gemeinden über keine eigenen derartigen Einrichtungen verfügen; die Tendenz ist steigend.

Damit wären schon heute 25 Betten sofort zu belegen.
 

Außerdem errichten die Gemeinden Kundl und Kirchbichl in der nächsten Zeit weitere Heimplätze (Kundl 12, Kirchbichl hat ca 20 Plätze betreubares Wohnen errichtet), sodaß von einem Überbestand an Betten wahrlich nicht ausgegangen werden kann.

  1. Die Landesstatistik und –bedarfserhebung geht von offiziellen Zahlen aus

Dazu sei nur kurz bemerkt, daß darin für die Stadt Wörgl für das Jahr 2006 genau 11.401 Einwohner vermerkt sind. Tatsächlich hat Wörgl laut aktuellem Melderegister jedoch am 25.5.2007 12.510 Einwohner, davon sind 12.027 Hauptwohnsitze.

Daraus ergibt sich eine Rechenungenauigkeit von fast 10 % !! 

  1. Es ist gar nicht erwünscht, daß mehr Betten gebaut werden als in der Bedarfserhebung vorgesehen

Im Prinzip möchte man einen Fehlbestand von rund 15 %; Wartezeiten für Aufnahmewerber werden in Kauf genommen, damit nicht andere EU-Bürger infolge des großzügigen österreichischen Sozialleistungssystems die heimischen Sozialtöpfe beanspruchen.

Mit dem Beitritt zur EU kann man nicht nur die „Vorteile“ der Europäischen Gemeinschaft genießen, man muß auch alles andere akzeptieren.

In Wahrheit bekommen zB die Deutschen nicht weniger Sozialleistungen als die Österreicher; nur wird in Deutschland zwischen Geld- und Sachleistungen unterschieden. Damit sind die deutschen Geldleistungen zwar geringer als die österreichischen, aber durch die Gewährung von Sachleistungen gleicht sich das wieder aus.

Außerdem hat kaum ein EU-Bürger aus dem nahen und fernen Ausland vor, ausgerechnet in Wörgl seinen Lebensabend zu verbringen.

Selbst wenn in Wörgl nun rund 120 Betten (darin enthalten sind die rein geriatrischen, die Pflege-, die Tagesheimstätten- und Kurzzeitplätze sowie das „Betreute Wohnen“) dazu kommen, ist ein Deckungsgrad von 1 % noch lange nicht erreicht. Dazu kommt, daß es im ganzen Bezirk noch keine Kurzzeit- und Tagesplätze gibt, sowie daß Sonderformen für Demenzkranke fehlen.

  1. Es ist nicht erwünscht, Firmengewinne mit Tiroler Sozialgeldern zu finanzieren

Betreiber des Heimes ist das Rote Kreuz, das eine Gesellschaft für die Betreibung des Heimes gegründet hat; diese Gesellschaft ist eine „Gemeinnützige Gesellschaft“, die vom Finanzamt Kufstein auch als solche anerkannt wurde und daher maßgebliche Steuerbegünstigungen erhält und keinen Gewinn erwirtschaften darf.

 

Errichter des Heimes ist – über eine zu 100 % in ihrem Alleineigentum stehende Gesellschaft – eine Stiftung, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften kein kommerzielles Gewerbe betreiben und keinen Gewinn erwirtschaften darf; sie muß allfällige Überschüsse allerdings an die Stifter als „Begünstigungen“ auszahlen. Diese Stifter haben immerhin ein Grundstück im Wert von 3,2 Millionen Euro sonst kostenfrei zur Verfügung gestellt.

  1. Ein Rahmenvertrag kann nicht gewährt werden, weil gemäß Gesetzeslage nur die öffentliche Hand (ausgenommen gewisse kirchliche Orden) Heime bauen und betreiben darf; deswegen kann es auch keine Wohnbauförderung geben

Dies ist nur im Land Tirol so geregelt, im Rest Österreichs nicht. Ein anderweitiger Versuch wurde hierzulande noch nie unternommen. Immerhin wird die (ohnehin angespannte) öffentliche Hand von einer hohen Investitionssumme entlastet, weil eine private Gesellschaft das Heim zur Gänze finanziert, und über das Heimgesetz und andere Gesetzesbestimmungen ist ein korrekter Betrieb des Heimes und eine entsprechende Kontroll- und Einflußnahmemöglichkeit des Landes gewährleistet.

Die Wohnbauförderung wird von der Errichtergesellschaft (GHF GmbH) gefordert, der Rahmenvertrag muß mit der Betreibergesellschaft (Rotes Kreuz) abgeschlossen werden. In anderen Fällen in Tirol, wo Firmen wie „Senecura“ oder „Humanocare“ auftreten, handelt es sich schlichtweg bloß um „Managementverträge“, die von den Gemeinden als Errichter und Betreiber der Heime mit den o.a. Firmen abgeschlossen wurden; hier bleiben sämtliche Haftungen und Verantwortlichkeiten bei der jeweiligen Gemeinde. Damit ergeben sich völlig andere Konstellationen als bisher.

Der rechtliche Rahmen, den das derzeitige Heimgesetz nach seiner Novellierung vorgibt, sieht die Ausschließlichkeit für die Errichtung und den Betrieb solcher Heime nicht mehr bei Kommunen vor, und auch aus dem Grundsicherungsgesetz läßt sich dies so nicht dezidiert ableiten.

  1. „Reiche Deutsche“

Das Haus wird nur dann ein Heim für „reiche Deutsche“; wie es immer wieder kolportiert wird, wenn kein Rahmenvertrag zustande kommt. Im Falle eines Rahmenvertrages hat die Behörde ja das Ein- bzw Zuweisungsrecht.

Außerdem hat sich die Stiftung und auch die Betreibergesellschaft vertraglich verpflichtet, Tiroler und insbesondere Wörgler prioritär zu behandeln bzw ihnen Betten und Zimmer vorrangig einzuräumen.

  1. Im Abweisungsschreiben der Wohnbauförderungsabteilung vom 16.1.2007, Zl f664.689,  wird neben mangelndem Bedarf auch der Umstand, daß kein Rahmenvertrag besteht, als Abweisungsgrund für die Nichtgewährung der Wohnbauförderung genannt

Gemäß § 17 Abs 2 lit.a Z. 3 bzw lit e) TWBFG dürfen Förderungsmittel „... für die Errichtung und die Sanierung von Wohnheimen, wenn ein Bedarf gegeben ist und ein ordnungsgemäßer wirtschaftliche Betrieb erwartet werden kann ...“ gewährt werden. Letztere Bedingung an einen Rahmenvertrag zu knüpfen, ist nicht im Gesetz vorgesehen und wohl auch gar nicht möglich..

Eine Wohnbauförderungszusage – einschließlich Ausnutzungs“bescheid“ – wurde ja im übrigen bereits  seitens des Landes Tirol mündlich erteilt; dazu gibt es einen umfangreichen Aktenvermerk des Technischen Direktors der GHF GmbH., die die Förderungwerberin ist.

Dazu kommt, daß auch ein Teil des Heimes einem Rahmenvertrag unterworfen werden könnte, also zB eine bestimmte Bettenanzahl, oder daß die Stadtgemeinde Wörgl einen Teil dauerpachten und an ihre Einwohner weitergeben könnte.

  1. Auf die Wohnbauförderung besteht kein Rechtsanspruch

Das ist zwar richtig, aber das „Gleichheitsprinzip“ im Sinne des Artikels 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes gilt sowohl für die Hoheits- als auch die Privatwirtschaftsverwaltung und somit auch hier. Wenn andere Heime unter gleichen oder vergleichbaren Umständen (wobei es hier ausschließlich um den Bedarf geht!) Wohnbauförderung und bzw oder einen Rahmenvertrag erhalten haben, wird dies auch hier der Fall sein müssen, widrigenfalls eine Verfassungsklage vor dem Verfassungsgerichtshof jedenfalls zum Erfolg führen muß.

  1. Tages- und Kurzzeitpflege wird in die Bedarfsberechnung nicht oder nur teilweise einberechnet

Es bedarf wesentlich weniger Sozialgelder, wenn Patienten nur ambulant versorgt werden; diesbezügliche Bestrebungen sind ja in Form der Kurzzeit- und Tagesheimstätten sowie der Hauskranken- und –altenpflege zur Genüge vorhanden. Im Bezirk Kufstein gibt es bis dato noch keine solchen Einrichtungen; das Projekt in Wörgl würde sie – professionell durchgeführt – anbieten. Eine stichhaltige Bedarfsberechnung für diese Art der Betreuung gibt es noch nicht.

  1. Die Stadt Wörgl wird irgendwann ihrer Verpflichtung zum Bau eines weiteren Heimes nachkommen müssen, um ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllen zu können

In Wörgl sind kaum weitere Gründe, jedenfalls aber kein derartig passendes Grundstück, ein „Filetstück“ am Immobilienmarkt, mehr vorhanden; und dieses wird mehr oder weniger gratis zur Verfügung gestellt.

Objektiv und wirtschaftlich betrachtet, wäre es höchst bedenklich und geradezu grob fahrlässig, ein solches Angebot, das der öffentlichen Hand so viel Geld erspart, nur unter Bezugnahme auf formelle Bestimmungen, die samt und sonders – als Ermessensentscheidungen – gegen das vorliegende Projekt ausgelegt werden, willkürlich zu verhindern

  1. Derzeit besteht kein Bedarf; erst nach 2016 ist nach der Berechnung des Landes ein solcher gegeben

Abgesehen davon, daß – wie oben ausgeführt – ein Bedarf bereits heute besteht, und daß die Berechnungen von falschen Voraussetzungen ausgehen, ist das in Rede stehende Haus erst Ende 2008 oder Anfang 2009 bezugsfertig. Möglicherweise wird das Land irgendwann doch auf diese Heimplätze zurückgreifen müssen; mangels erteilter Sozialleistungen wird das aber dann nicht gehen, weil das Haus mit „Vollzahlern“ vollständig belegt sein wird. 

  1. Ein solches Haus „zieht den Bedarf an“, auch wenn in Wahrheit keiner besteht

Das ist eine völlig paradoxe Betrachtungsweise. Angebot und Nachfrage regeln sich nach den Gesetzen der Marktwirtschaft. Auch wenn sich Angebot und Nachfrage bis zu einem gewissen Grad wechselseitig bedingen, so wird ein Überangebot niemals durch übermäßige Nachfrage kompensiert; vor allem, wenn das Angebot derart teuer ist; alles andere wäre gegen jede Logik und gegen jede ökonomische Lehrmeinung.

Es wird niemand in ein Heim gehen, solange er nicht muß, vor allem nicht in Tirol, und auch nicht bei diesen Preisen, und noch weniger, wenn er keine Sozialgelder in Anspruch nehmen kann, weil er in eine höhere Pflegestufe eingestuft ist, was ein Arzt nach objektiven Gesichtspunkten entscheidet.

  1. Der Bürgermeister von Wörgl, LA Arno Abler, steht nicht hinter dem Projekt

Bürgermeister Abler steht voll hinter diesem Projekt; nicht nur, daß es der Stadt Millionen erspart, hätte sie nicht einmal einen anderen geeigneten Standort dafür zur Verfügung. Außerdem bekommt die Stadt den vom Bürgermeister so sehnlich gewünschten Stadtpark (auf dem freibleibenden Areal des Stiftungsgrundes) als Ersatz für den aufzulassenden Gradlanger-Park, allenfalls eine öffentliche Tiefgarage und eine öffentliche WC-Anlage, ganz zu schweigen von den über 70 neuen Arbeitsplätzen, der Infrastruktur (zB Konditorei mit Café, Bäckerei, Blumengeschäft, Friseur, mglw. Apotheke) und der Reputation der Stadt und von ihm selbst.

Seine Loyalität zu diesem Projekt hat er schon mehrmals augenscheinlich bewiesen.

Die Umwidmung in die „Sonderfläche Pflegeheim etc.“ wurde vom Gemeinderat bereits im Mai 2006 mit 20 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, wie bereits ausgeführt wurde.

Wörgl, am 31. Mai 2007

Erstellt von der GHF-Stiftung