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SPÖ-Frauen präsentieren Wahlprogramm, Spitzenkandidat Auer will mehr Basisdemokratie in Tirol |
vero / 22.09.2008 22:40
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"Diese Preiserhöhungen spürt jeder in der Geldtasche", sind sich die SPÖ-Frauen einig und legten beim aufgebauten Einkaufswagerl auch gleiche eine Einkaufsliste auf, die die Preise von 2006 mit denen heute vergleicht. Milch, Brot, Obst, Gemüse, Tee, Milchprodukte, Schokolade, Café, Nudeln, Cornflakes - insgesamt 17 Produkte, die 2006 noch um 32,60 Euro im Regal standen, kosten heute 36,65 Euro. "Um 12,4 % mehr. Täglich 4 Euro mehr macht monatlich 120 Euro", rechnet Irmgard Egger vor.
Was die SPÖ dagegen unternehmen will, kann man online auf der Website www.spoe.at nachlesen, das Wahlprogramm der SPÖ-Frauen hier...
"Mehr Mitsprache für die Tiroler Bevölkerung in ihrer Heimatgemeinde"
...das fordert SPÖ-Spitzenkandidat, Bezirksvorsitzender und Ex-Landtagsabgeordneter Josef Auer mit seinem Volksbegehren zu Änderung der Tiroler Gemeindeordnung. Das Ziel: Mehr direkte Demokratie in den Gemeindestuben. Auer sammelte bereits ausreichend Stimmen zur Einbringung eines Volksbegehrens: "Der Antrag ist fertig, ich werde ihn im Oktober einbringen. Dann liegt das Volksbegehren eine Woche in den Gemeindeämtern auf. Wenn die Tiroler da nicht hingehen, verlieren sie die gleiche Schlacht wie 1809", bemüht Auer einen historischen Vergleich.
Auer fordert verbindliche Volksabstimmungen in Gemeinden, wenn mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten einer Gemeinde eine Volksabstimmung zu einem Gemeindethema verlangen. Das Ergebnis solle für den Gemeinderat bindend sein, wenn mindestens 40 % der Wahlberechtigten einer Gemeinde daran teilnehmen. Pate für die Neuregelung steht übrigens die Burgenländische Gemeindeordnung.
Bildtext: Mag. Josef Auer ackerte die Gemeindeordnungen aller österreichischen Bundesländer durch und stellte fest, dass in Tirol Reformbedarf besteht.
Weitere Anliegen formulierte der langjährige Gemeinderat und Landtagsabgeordnete aus eigener Erfahrung: Auer will eine Änderung bei der Protokollierung und klare Regelungen, was die Befangenheit von Mandataren sowie Aufsichtsbeschwerden betrifft, erreichen: "Die Protokollführung erlangt besonders bei Aufsichtsbeschwerden große Bedeutung. Wenn Gemeinderäte nicht eigene Geschäftsordnungen diesbezüglich haben, gilt laut Tiroler Gemeindeordnung, dass das Protokoll mit Unterfertigung des Bürgermeisters und zweier Gemeinderäte Rechtskraft erlangt. Einsprüche sind nicht möglich, und die Behörden lassen nur gelten, was im Protokoll steht."
Handlungsbedarf sieht Josef Auer auch bei Regelung, wer bei Abstimmung als befangen gilt: "Derzeit erklärt der Betroffene selbst, ob er befangen. Wenn der Gemeinderat das anders sieht, stimmt dieser über die Befangenheit ab. Da kann dann sein, dass Onkel oder Cousins für nicht befangen erklärt werden - obwohl eindeutig ein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt." Dem will Auer mit verbindlichen Richtlinien und Sanktionsmöglichkeiten entgegen wirken.
Und last but not least: Bei Aufsichtsbeschwerden von Gemeindebürgern brauche es genauere Regelungen sowie die Möglichkeit für den Beschwerdeführer, sich an eine zweite, unabhängige Instanz wenden zu können. Weitere Infos zum Volksbegehren auf http://www.volksbegehren-tirol.at/