Kommentare (0)

Gemeinderatsbeschluss am 6. November 2008

"Ohne Rahmenvertrag mit dem Roten Kreuz gibt es von mir keine Zustimmung für dieses Projekt. Der vorgeschlagene Grundsatzbeschluss ist für mich formal und inhaltlich nicht nachvollziehbar. 34 Betten sind meines Erachtens nicht ausreichend als Grund, für das 120-Betten-Heim öffentliches Interesse anzumelden", leitete Vizebgm. Maria Steiner ihr Statement ein. Sie erläuterte weiters die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen das Land Leistungsverträge gemäß dem Grundsicherungsgesetz abschließt: "Die Trägerschaft muss bei Gemeinden oder Gemeindeverbänden liegen, bei Orden, bei Kapitalgesellschaften oder juristischen Personen, die zu 100 % im Eigentum der Gemeinde oder des Ordens sind. Diese rechtliche Basis ist nicht gegeben."

Vizebgm. Hedi Wechner zögerte zunächst auch mit der Zustimmung. Sie wolle keinen Grundsatzbeschluss ohne klare Aussage über die finanziellen Auswirkungen treffen.

Keinerlei Risiko hinsichtlich Kosten und Haftung sah im Vorfeld der Gemeinderatsitzung Grün-GR Alexander Atzl und betonte diesen Standpunkt erneut: "Heute entscheiden wir nur, ob wir öffentliches Interesse und Bedarf an diesen 34 Betten haben - und das unter den Bedingungen, die im Detail noch auszuhandeln sind. Jetzt nein zu sagen wäre der falsche Weg. Wenn wir heute nein sagen, dann erwarte ich in der nächsten Sitzung einen Budgetvorschlag für die Erweiterung des bestehenden Seniorenheimes."

In die gleiche Kerbe schlug bei der Sitzung sein Rechtsanwalts-Kollege UFW-GR Dr. Herbert Pertl: "Die Trägerschaft ist nicht unser Bier. Die 34 Betten kosten nichts in Errichtung und Erhaltung und werden schlüsselfertig übergeben. Der Grundsatzbeschluss betrifft nicht die Kosten, nur das Belegungsrecht ohne Haftung. Wir gehen mit diesem Beschluss kein Risiko ein. Wenn einer der Punkte nicht funktioniert, sind wir nicht gebunden - dann wird halt nichts draus. Wenn wir aber gleich ablehnen, gibt es keine Wohnbauförderung und damit kein Projekt."

Dass der Bedarf an Pflegebetten stärker steigt als vom Land in der Sozialplanung angenommen, führte GR Daniel Wibmer (Bürgermeisterliste) als Argument an: "Wenn jetzt der Regress fällt, kommen steigende Anmeldungen auf uns zu. Das Seniorenheim aufzustocken wäre die teuerste Lösung. Wir sollten uns diese Chance nicht entgehen lassen."

Bgm. Arno Abler ging sogar noch einen Schritt weiter: "Wir würden grob fahrlässig handeln, wenn wir diesen Grundsatzbeschluss ablehnen. Ich verstehe den Aufklärungswunsch zu offenen Fragen - aber diese Antworten braucht es für den Grundsatzbeschluss nicht. Dieser ist eine Rückenstärkung für die Stiftung. Wenn wir heute nein sagen, ist die Chance auf jeden Fall weg." Abler rechnet damit, dass die Gemeinde für die Erweiterung um die benötigten 30 bis 34 Pflegebetten drei bis vier Millionen Euro investieren müsste, "die wir nicht haben - das wissen wir." Als weitere Pluspunkte führte Abler die ebenfalls im Projekt enthaltene Kurzzeitpflege an sowie das für die Stadtpark zur Verfügung gestellte Grundstück am Fischer-Areal. Er  plädiere für die Vernunft, was ein Ja zum Grundsatzbeschluss unter klaren Bedingungen heiße. Dann könne  man sehen, wie das Land reagiert.

GR Evelin Treichl (Bürgermeisterliste) hatte im Ausschuss noch gegen den Grundsatzbeschluss votiert, änderte aber ihre Meinung: "Ich habe mich bei mehreren Juristen erkundigt und bin jetzt dafür."

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, die von Vizebgm. Hedi Wechner beantragt wurde, kam es nach etlichen Diskussionen am Parkett zur Abstimmung: Außer Vizebgm. Maria Steiner - "ohne Vorlage von abschlussreifen Verträgen stimme ich nicht zu" - gaben alle GemeinderätInnen grünes Licht für den Grundsatzbeschluss - unter der Bedingung, dass damit keinerlei Haftung, keinerlei Risiko und keinerlei Kosten für die Stadt verbunden sind.