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TGKK lehnt es ab, Parkplätze zur Verfügung zu stellen - Stadt besteht auf Stellplatzordnung

Was aber in Innsbruck keinen Anlass zur Änderung seitens der TGKK gibt. „Wir sind vom Ministerium dazu angehalten, keine Parkplätze anzukaufen bzw. anzumieten. Es ist Sache der Kunden, wie sie zur Außenstelle kommen“, meint Dir. Heinz Hollaus und schiebt die Verantwortung zur Stadt: „Als wir den Standort das erste Mal besichtigt haben, war vor dem ehemaligen Postgebäude noch eine Kurzparkzone. Für uns ist unverständlich, warum die Stadt diese aufgelassen hat.“

 

Auf null Verständnis trifft diese Haltung der Gebietskrankenkasse im Wörgler Stadtamt: „Wir benötigten den Platz dringend für den stark zugenommenen Busverkehr“, rechtfertigt DI Dietmar Günther die Änderung der Nutzung des Bahnhofsplatzes, der nicht der Stadt, sondern der Bundesbahn gehört.

 

„Für die Gebietskrankenkasse gilt die städtische Stellplatzverordnung gleich wie für alle anderen. Bei der Baubewilligung wurden in der Tiefgarage ausreichend Stellplätze vorgeschrieben, die Parkplätze sind da,“ erklärt Bauamtsleiter Dr. Peter Egerbacher. Eine Weisung von wem auch immer setze nicht die Stellplatzverordnung der Stadt Wörgl außer Kraft. Die Stadt wird diesen Standpunkt auch bei der bevorstehenden Kollaudierung vertreten. Parkplätze für die Kunden zu schaffen bleibe Angelegenheit der TGKK.

 

 

 

Die Tore der Tiefgarage im Gebäude bleiben für TGKK-Patienten - darunter auch Besucher des Zahnambulatoriums - geschlossen: die Gebietskrankenkasse hat weder Stellplätze angekauft noch angemietet.