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Richtlinien des Landes Tirol
vero / 14.01.2009 16:22
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Tirol  Soziales  Land  Wohnbauförderung 

Wohnbauförderung – Schwerpunkte 2009

1.    Förderungsrichtlinien werden verstärkt auf Klimaschutzziele ausgerichtet

o       niedriger Energieverbrauch

o       moderne, klimaschonende Haustechnik

o       ökologische Bauweise

o       fossile Energieträger (Öl, Gas) werden zurückgedrängt

o       erneuerbare Energien (z.B. Solar, Biomasse, Wärmepumpen) werden forciert

o       kräftiger Impuls für die heimische Wirtschaft (Bau- und Baunebengewerbe)

 

2.    Neubau

o       Erhöhung der Einkommensgrenzen

Personenanzahl

Obergrenze (EUR)

bisher

1

2.400,--

2.100,--

2

4.000,--

3.500,--

3

4.300,--

3.750,--

4

4.600,--

4.000,--

für jede weitere Person

+ 300,--

+ 250,--

o       Wärmeschutzstandard (HWB) ab dem Jahr 2012 verschärft

o       Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme ist Voraussetzung für Förderung

·      System auf Basis erneuerbarer Energien

·      effiziente Heizungswärmepumpensysteme (Jahresarbeitszahl 4)

·      Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen und sonstige Abwärme

·      Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von mind. 80 %

·      Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen, sofern keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist

·      Andere Technologien, soweit diese zu vergleichbar geringeren Treibhausgasemissionen führen

o       Öl-Brennwert-Heizungssysteme bis 1.4.2014 im geförderten Neubau zulässig (nicht zusätzlich gefördert!), wenn

·      eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage erfolgt und

·      der (strenge) HWB-Wert ab dem Jahr 2012 eingehalten wird

o       Solaranlagen

·      Brauchwasser: die maximal förderbare Kollektorfläche (KF) wird mit 10 m² begrenzt;

·      Heizung: max. 20 m²

·      Förderungssatz wird angehoben von € 200 auf € 210 (pro m² KF und je 50 Liter Boilerinhalt)

o       kontrollierte Wohnraumlüftung – Verdoppelung der Förderung

·      Eigenheim: bis € 1.760,-- (Zuschuss)

o       Förderung um Fernwärme aus Abwärme erweitert

o       Ökologisch besonders vorteilhafte Bauprodukte und Baumaßnahmen

Bei Ausführung der Bauteile über dem Erdreich (insbesondere der tragenden Konstruktion) in Holz- oder Holzlehmbauweise mit Dämmstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe (z.B. Zellulose, Hanf, Schurwolle)

·         Gebäude bis 300 m² Nutzfläche …………………………………………….

·         Gebäude über 300 m² Nutzfläche …………………………………………..

 

 

 

1½ Punkte

1 Punkt

 

3.    Sanierung

o       Befristet auf 2 Jahre - Sanierungsförderung einkommensunabhängig
Die Förderung erfolgt unbeachtlich der bisherigen Einkommensgrenzen

o       Teilweise Verschärfung der U-Werte für Einzelbauteile (z.B. bei Anbringung eines Vollwärmeschutzes werden im Regelfall statt dzt. 12 cm künftig 14 cm Dämmung erforderlich sein)

o       Sanierung von Heizungsanlagen - auf innovative klimarelevante Systeme eingeschränkt

Die Installation (Erstinstallation, Austausch) einer Erdgas-Brennwertanlage oder (abweichend vom Grundsatz des Einsatzes innovativer klimarelevanter Systeme) der Austausch (nicht Erstinstallation) alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis flüssiger fossiler Brennstoffe gegen Öl-Brennwertsysteme stellt eine förderbare Maßnahme dar, wenn

·       eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage erfolgt,

·       für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit entsprechenden Ratschlägen und Empfehlungen vorgelegt wird,

·       keine Möglichkeit für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz besteht und

·       aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Zulieferungs- und/oder Lagerungsmöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

o       Solaranlagen – siehe Neubauförderung

o       Auf 2 Jahre befristete Erhöhung der Förderung um + 5 Prozentpunkte für energiesparendes und umweltschonendes Bauen

Erhöhte Förderung für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen

Sanierungsmaßnahme

Prozentsatz

Annuitätenzuschuss

Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen

Ø       z.B. Wand-, Dach- und Deckendämmung, Fenstertausch, Haustür

Ø       Dämmung auf Basis nachwachsender Rohstoffe
(z. B. Zellulose, Kork, Hanf, Schurwolle)

35

40

Heizungsanlagen (Kesseltausch oder Erstinstallation)

 

Ø       Biomasseheizung

35

Ø       Anschluss an Biomasse-Fernwärmeanlagen oder Fernwärme aus Abwärme

40

Ø       Gasheizung-Brennwerttechnik

35

Ø       Wärmepumpenheizung

35

Ø       kontrollierte Gebäudelüftung mit Wärmerückgewinnung

35

Solaranlage

40

 

Erhöhte Förderung für energiesparende und umweltschonende Maßnahmen

Sanierungsmaßnahme

Prozentsatz
Einmalzuschuss

Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen

Ø       z.B. Wand-, Dach- und Deckendämmung, Fenstertausch, Haustür

Ø       Dämmung auf Basis nachwachsender Rohstoffe
(z. B. Zellulose, Kork, Hanf, Schurwolle)

25

30

Heizungsanlagen (Kesseltausch oder Erstinstallation)

 

Ø       Biomasseheizung

25

Ø       Anschluss an Biomasse-Fernwärmeanlagen oder Fernwärme aus Abwärme