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Presseaussendung des Landes Tirol

LR Tilg: „Ausschreibung der bodengebundenen Rettungsdienste mit Stufe 1 beginnt heute!“

 

„Heute beginnt die Ausschreibung der bodengebundenen Rettungsdienste in Tirol. Die entsprechende Bekanntmachung wurde versandt, damit ist das Vergabeverfahren eröffnet“, erklärt Gesundheits-Landesrat Bernhard Tilg.

 

Diese Verfahrensart entspricht dem Österreichischen Bundesvergabegesetz und sieht als erste Stufe eine Bewerbung zur Teilnahme an der öffentlichen Ausschreibung vor. Nach Prüfung der grundsätzlichen Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber, werden fünf Bewerber zur zweiten Stufe zugelassen. Diese zweite Stufe sollte im Spätherbst 2009 beginnen.

 

In der zweiten Stufe erhalten die Bewerber u.a. die konkrete Leistungsbeschreibung und müssen dann ein Angebot legen, in dem sie erklären, wie und zu welchem Preis sie die geforderten Leistungen erbringen wollen.

 

Landesrat Tilg: „Das neue Tiroler Rettungsdienstgesetz und die damit verbundene Ausschreibung wird zu einem hoch-qualitativen, transparenten, effizienten und auch zu einem wirtschaftlichen bodengebundenen Rettungssystem in Tirol führen. Selbstverständlich setzte ich als zuständiger Landesrat auch weiterhin auf regionale Strukturen und auf die ehrenamtliche Tätigkeit! Eine hohe Versorgungsqualität bei Notfällen für die Tirolerinnen und Tiroler und für die vielen Gäste aus dem In- und Ausland ist mir ein zentrales Anliegen! Die viele Kritik, die das neue Rettungsdienstgesetz in den letzten Monaten bekommen hat, basiert großteils auf Populismus und führte zu einer Verunsicherung der Tiroler Bevölkerung. Das lehne ich strikt ab!“

 

Laut zuständigem Landesrat Tilg werden folgende

wesentlichen Inhalte Teil der Ausschreibung sein:

 

• Freiwilligkeit:

 

Aufgrund des hohen Ansehens in der Bevölkerung und der traditionellen Verankerung der Freiwilligkeit in der Bevölkerung werden die Bewerber dazu aufgefordert, sich zur Freiwilligkeit zu bekennen. Ein solches Bekenntnis zur Freiwilligkeit und das Bekenntnis zur Ausbildung von Freiwilligen wird auf die Bewertung Einfluss haben. Es ist keinesfalls gewünscht, ein rein berufsmäßiges Rettungssystem in Tirol zu etablieren!

 

• Regionale Strukturen:

 

Die Ausschreibung fordert, dass jeder Ort, der sich an einer öffentlichen Straße (sprich allen normalen Straßen) befindet, innerhalb von 15 Minuten ab der Alarmierung der Rettungsorganisation, erreichbar ist. Damit bleibt das jetzige Niveau der Stützpunkte erhalten und das bedeutet auch, dass keine bedeutende Reduktion der jetzt existierenden Einsatzstützpunkte möglich ist, da sonst die geforderte Reaktionszeit nicht zu erreichen ist.

 

• Qualifikation des Personals:

 

Hier ist das Sanitätergesetz des Bundes anzuwenden, das die Ausbildung und die Qualität des Personals vorgibt. Ebenso wird der notärztliche Dienst durch die Bestimmungen des Ärztegesetzes geregelt. Daher ist ein Absinken der Qualität des Personals aus rein formalen Gründen nicht möglich.

 

• Rettungsfahrzeuge:

 

Zu diesem Punkt gibt es Ö-Normen, die die Ausstattung der Fahrzeuge vorgeben. Daran hat sich auch Tirol zu halten.

 

• Grenzüberschreitende Versorgung:

 

Auf Grund der speziellen Lage Tirols mit Grenzen zu Vorarlberg, Bayern, Salzburg, Kärnten und Südtirol wird Wert darauf gelegt, dass die Rettungsorganisation mit den angrenzenden Regionen zusammenarbeitet. Nur so ist in den Grenzregionen ein gutes und effizientes Rettungswesen zu gewährleisten.

 

• Großschadensereignisse (Katastropheneinsätze):

 

In der Ausschreibung wird von den Bietern gefordert, nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, Katastropheneinsätze zu bewältigen.

 

„Nachdem alle Angebote vorliegen, hat die Bewertungskommission, in der sowohl Vertreter des Landes, des Gemeindeverbandes und der Sozialversicherung vertreten sind, mit den Bietern zu verhandeln. Es ist zu erwarten, dass spätestens Mitte 2011 der erfolgreiche Bieter den Rettungsdienst in Tirol übernimmt“, erklärt Landesrat Tilg.

 

 

Text: Mag. Christian Mück/Land Tirol