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Gemeinderatsitzung am 25. September 2008 |
Im Wörgler Gemeinderat öffnete sich am 25. September 2008 der Vorhang zu einem weiteren Akt der Wörgler "Radarkasten-Posse": FWL-Gemeinderat Ekkehard Wieser ließ die Vorgeschichte der Malaktion Revue passieren: "Am 6. Juni 2005 stellten wir den Antrag auf Bemalung, dem der Gemeinderat im September 2005 mehrheitlich zustimmte. Nach einem Jahr fragten wir wieder nach. Da hieß es, in den kommenden Wochen treffen sieben neue Radarkästen ein, die von Schülern bemalt werden. Was nicht geschah. Dann hieß es, alle 10 werden medienwirksam angemalt. Was auch nicht passierte. Im Jänner 2008 meldete Verkehrsreferent Lettenbichler dann auf einmal rechtliche Bedenken an. Und als wieder monatelang nichts passierte, beschlossen wir eben, sie selbst anzumalen", so Wieser zur bereits bekannten Historie.
Der Auskunft des Wörgler Verkehrsreferenten, dass das "nicht erlaubt" sei, hielt Wieser eine ganze Reihe von Auskünften anderer Ämter entgegen: "Weder beim Land, noch bei der BH, noch im Ministerium, noch im Eich- und Vermessungsamt gab es Einwände dagegen, die Kästen bunt zu bemalen. Es gibt auch nirgens einen Hinweis auf ein gesetzliches Verbot", meint Wieser, dem infolge der im August durchgeführten Bemalung der Kästen eine Anzeige wegen schwerer Sachbeschädigung ins Haus flatterte. Die FWL veranlasste daraufhin, dass die Kästen wieder in Tarnfarb-Grau umgefärbelt werden und hofft auf Einstellung des eingeleiteten Strafverfahrens.
"Wir fordern den Gemeinderat auf, den gefassten Beschluss zur Bemalung der Kästen auch umzusetzen", schloss Wieser sein Statement und kündigte an, sich "sonst auch rechtliche Schritte zu überlegen".
Lettenbichler: "Die bunten steirischen Radarkästen waren Atrappen eines Kulturprojektes - das hast du nicht gesagt!"
Seine Sicht der Dinge schilderte daraufhin Verkehrsreferent Erich Lettenbichler (Bild rechts). Dass die 10 Radarboxen noch nicht stehen, habe unterschiedliche Gründe. Die Malaktion sollte erst folgen, wenn alle stehen. Mittlerweile kamen dem Verkehrsreferenten allerdings Bedenken, die erstmals im Ausschuss am 29. Jänner 2008 auch protokolliert wurden.
"Laut § 31 der Straßenverkehrsordnung ist bei Einrichtungen zur Regelung und Sicherheit des Verkehrs eine Beschriftung bzw. Bemalung untersagt. Was der Gemeinderat 2005 auf Vorschlag der FWL nach steirischem Vorbild beschlossen hat, ist eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer. Dass die 15 bemalten steirischen Radarkästen bloß eine Atrappe und Teil eines Kulturprojektes waren, das hast du nicht gesagt", konterte Lettenbichler in Richtung FWL.
Jedenfalls seien ihm Bedenken gekommen, dass im Falle eines Gerichtsprozesses die Sache für Wörgl auch schlecht ausgehen könne. Aus diesem Grund lehne er die Malaktion auch ab. Das Land und BH nichts dagegen haben, beeindruckt den Wörgler Verkehrsreferenten wenig: "Die haben auch unserem 30er zugestimmt und nachher hat sich herausgestellt, dass es so nicht ging."
Was das eingeleitete Strafverfahren betrifft: er habe weder die Anzeige erstattet, noch darauf jetzt einen Einfluss. "Sachbeschädigung ist ein Offizial-Delikt, das wie alle anderen auch behandelt wird. Ich bin nicht die Justiz und kann das Verfahren auch nicht einstellen", so Lettenbichler, der der FWL noch andere Handlungsstrategien zur Durchsetzung des GR-Beschlusses anriet: "Ihr hättet ja eine Aufsichtsbeschwerde machen können anstatt ihn selber umzusetzen."
"Aufgrund tätiger Reue erhebt die Stadt keine Forderungen an die FWL", meldete sich Bgm. Abler (Bild rechts) dazu zu Wort und beantwortete die Frage von FWL-GR Mario Wiechenthaler, wie die Rechtslage betreffs Inkasso der Strafgelder aussieht. Eine Kompetenz-Übertragung seitens des Landes Tirol an die Stadtpolizei liegt nicht vor, die Regelung ist noch ausständig. Derzeit sind die Radarkästen ausgeschaltet. Was aber nicht heißt, dass keine Geschwindigkeitskontrollen stattfinden - die werden auch nach wie vor von der Polizei durchgeführt.
Was die Bemalaktion betrifft, steht der Bürgermeister auf folgendem Standpunkt: "Die Bemalung ist so wie beschlossen rechtlich nicht statthaft , der Beschluss wird so auch nicht umgesetzt. Radarkästen können zwar bunt sein, aber dann von Anfang an. Wenn Verkehrseinrichtungen bestehen, dürfen diese nicht mehr verändert werden. Wenn wir neue Kästen aufstellen, dann können sie bunt sein."