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Beschluss vom Wörgler Gemeinderat am 17. Dezember 2009 |
"Das Rote Kreuz stellt seit 1. 11.2009 bei Notarzteinsätzen in Wörgl den Bürgern einen Selbstbehalt in Höhe von 180 Euro in Rechung. Das soll nicht zu Lasten der Bürger gehen", stellte Gesundheitsreferentin Vizbgm. Hedi Wechner (SPÖ - Bild links) einleitend zum Antrag auf Übernahme des Selbstbehaltes durch die Stadt Wörgl im Gemeinderat am 17. Dezember 2009 fest. Die Krankenkasse würde von diesem Selbstbehalt in der Regel nur 80 Euro rückerstatten.
Aufgrund der vorliegenden Einsatzbilanz wird davon ausgegangen, dass die Hälfte der Ausfahrten vom Wörgler Notarztstützpunkt aus in der Stadt Wörgl erfolgen - damit rechnet man bis zum Herbst 2010 mit 400 bis 450 Einsätzen. Dass bei den Einsätzen in Wörgl nicht nur Wörgler versorgt werden werde durch den Umstand wettgemacht, dass ja auch Wörgler außerhalb des Stadtgebietes vom Rot-Kreuz-Notarztsystem versorgt werden, in das die Stadt keine anteiligen Beträge wie die anderen Gemeinden des Bezirkes einzahle.
Da die Einhebung des Selbstbehaltes mit enormem Verwaltungsaufwand verbunden ist, bot das Rote Kreuz der Stadt an, "auf die Einhebung des Selbstbehaltes zu verzichten", wenn Wörgl einen Pauschalbetrag von 40.000 Euro für die verbleibende Vertragslaufzeit bis zum September 2010 bezahle.
Wechner informierte weiters darüber, dass seit Androhung der Ersatzvornahme der Notarztstützpunkt im Gesundheitszentrum wieder ständig besetzt sei.
"Das Rote Kreuz hat doch schon einmal auf Intervention des Bezirkshauptmannes hin auf die Einhebung des Selbstbehaltes verzichtet", meldete sich UFW-GR Emil Dander zu Wort und drückte ziemlich deutlich seine Meinung dazu aus: "Ich fühle mich hier verarscht... Was sollen wir uns noch alles gefallen lassen?"
"Das Rote Kreuz hatte uns gebeten, einen höheren Kostenbeitrag zu leisten. Wörgl hat das abgelehnt", erinnerte Bgm. Arno Abler an die Vorgeschichte in den vergangenen Monaten. Die Ausschreibe-Bedingungen hatten seinerzeit den Patientenselbstbehalt nicht ausgeschlossen. Aufgrund der Einrechnung dieses Selbstbehaltes sei das Rote Kreuz Bestbieter gewesen und habe den Zuschlag für den Wörgler Notarztstützpunkt erhalten. Der Verzicht sei einseitig vom Roten Kreuz ausgesprochen worden.
"Ich habe schon lange das Gefühl, dass wir hier über den Tisch gezogen werden", meinte Vizebgm. Hedi Wechner. Sie sei auch nicht "glücklich über den Pauschalbetrag - aber ich sehe derzeit keinen anderen Weg."
UFW-GR Herbert Pertl erkundigte sich nach anhängigen Verfahren, da das Rote Kreuz die Stadt Wörgl ja mehrfach geklagt hat. Das Verfahren beim UVS ging zugunsten Wörgls aus. Ein zivilgerichtliches Verfahren beim Landesgericht und eine Aufsichtsbeschwerde beim Land seien noch anhängig, lautete die Amtsauskunft.
"Das Rote Kreuz hat ja nicht aus Nächstenliebe bisher auf die Einhebung des Selbstbehaltes verzichtet. Gibt es ein Schriftstück über diesen Verzicht?", wollte Dander wissen. "Wenn das Rote Kreuz schon bei der Ausschreibung die Hose runtergelassen hat, soll es jetzt auch die Konsequenzen tragen", verlangte Dander. "Eine schriftliche Vereinbarung oder ein Vertrag liegt nicht vor", antwortete Bgm. Abler.
"Kann nach dem Vergaberecht geklagt werden, wenn wir jetzt diesen Pauschalbetrag zahlen?" wollte GR Christian Pumpfer (SPÖ) wissen. Da das Angebot des Roten Kreuzes samt dieser Nachzahlung noch unter der Angebotssumme des Samariterbundes liege, gehe Abler davon aus, dass eine neuerliche Klage hier nicht bevorstehe.
Über die neuerliche "Verzichtserklärung" des Roten Kreuzes werde es jetzt eine schriftliche Vereinbarung geben, teilte Vizebgm. Wechner mit. Zudem werde das Geld nicht auf einmal, sondern in monatlichen Raten ausbezahlt. Die Bezahlung des Pauschalbetrages von 40.000 Euro ans Rote Kreuz wurde vom Gemeinderat schließlich mehrheitlich beschlossen, dagegen stimmten Herbert Pertl und Emil Dander, beide UFW (Bild rechts).