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Beschluss vom Wörgler Gemeinderat am 17. Dezember 2009 |
Aufgrund der Neuvergaben der Müllabfuhr für Restmüll und Bioabfall kommt es in Wörgl ab 1.Jänner 2010 zu einer Kostensenkung um 20 %, die der Gemeinderat am 17. Dezember 2009 bei der Beschlussfassung über die Gebührenanpassungen an die Wörgler Haushalte weitergab. Die Grundbegebühren bleiben gleich (Haushalt 12,15 Euro pro Person und Jahr, Gewerbe 130 Euro), ebenso die Sperrmüllgebühren (pro kg 0,3273 Euro). Die Restmüllgebühren für Kleinbehälter sinken um 6,3 %, für Großraumbehälter um 4 %. Die Biomüllgebühr für Haushalte sinkt von 13 Euro pro Person und Jahr auf 12 Euro (-7,7 %), fürs Gewerbe von 0,075 Euro pro Liter auf 0,070 Euro (-6,7 %). Die neuen Abfallgebühren wurden einstimmig beschlossen.
Teurer wird mit 1. April 2010 die Wasser- und Kanalgebühr in Wörgl, die über die Stadtwerke abgerechnet werden. Seit dem Jahr 2000 werden die Gebühren jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst. Für 2009 wurde aufgrund der Wirtschaftskrise diese Erhöhung einmalig ausgesetzt. 2010 kommt sie wieder zum Tragen - mit einer Steigerung um 0,25 %. Zudem erfolgt eine weitere "Anpassung" zur Abdeckung der Investitionskosten für die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage in Kirchbichl bei der Kanalbenützungsgebühr mit 0,04 Euro pro Kubikmeter. Wasser kostet ab 1.4.2010 pro Kubikmeter 1,0663 Euro, die Kanalbenützungsgebühr pro Kubikmeter 1,6475 Euro (Angaben ohne 10 % Mehrwertsteuer). Die Oberflächenentwässerungsgebühr beträgt pro Monat und Quadratmeter 4,3275 Cent. Diese Gebührenerhöhungen wurden mit 17:4 Stimmen vom Gemeinderat beschlossen, FWL und Grüne waren dagegen.
An den Verbraucherpreis angepasst wurden mit einstimmigen Beschlüssen auch die Seniorenheimgebühren, die vom Land geprüft und bewilligt wurden. Die Abwesenheitsvergütung bleibt unverändert bei 7 Euro pro Tag. Fremdessen und Wäsche werden um 3 % teurer.
Beträge in Euro | Tagsatz netto | Monatstarif netto |
Wohnheim | 40,80 | 1.224,00 |
Erhöhte Betreuung 1 | 53,00 | 1.590,00 |
Erhöhte Betreuung 2 | 63,88 | 1.916,40 |
Teilpflege 1 | 80,40 | 2.412,00 |
Teilpflege 2 | 97,12 | 2.914,20 |
Vollpflege | 112,80 |
3.384,00 |