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Beschluss vom Wörgler Gemeinderat am 27. Mai 2010

"Aufgrund des vorliegenden Regierungsantrages vom 6. April 2010 ist davon auszugehen, dass unmittelbar der Vertragsabschluss mit der Firma Stöckl GmbH ansteht. Der Landtag sollte die Stellungnahme der Stadt Wörgl vor Beschlussfassung über diesen Kaufvertrag kennen", begründen Grün-GR Alexander Atzl und Richard Götz den Dringlichkeitsantrag der Grünen gegen die gewerbliche Nutzung des Areals. "Mit einer derartigen Verwendung dieses Grundstückes sind massive Lärm- und Staubemissionen für unmittelbar bzw. im Nahbereich angrenzende Wohnbereiche verbunden. Zudem wurde der Bruckhäusler Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Bau der Umfahrungsstraße verbindlich zugesagt, dass die Grundstücksfläche 1167/2 nach Fertigstellung der Umfahrungsstraße wiederum in eine Grünfläche renaturiert wird", heißt es im Antrag.

Die Zustimmung des Landtages zum Grundverkauf ist aufgrund der Höhe des Kaufpreises nötig. Ab 150.000 Euro ist diese einzuholen, der Kaufpreis beträgt 24 Euro pro Quadratmeter und liegt bei 264.048 Euro. Abgewickelt wird der Grundverkauf vom Justiziarat des Landes, Dr. Josef Unterlechner. "Das Grundstück ist nur sehr eingeschränkt nutzbar. Ohne Widmung kann der künftige Besitzer nichts machen", teilte Dr. Unterlechner auf Anfrage am 21. Mai 2010 dazu mit. Bei der Abwicklung des Grundverkaufes nimmt das Land keine Rücksicht darauf, ob der künftige Besitzer über notwendige Bewilligungen und die erforderliche Flächenwidmung verfügt: "Das ist das Risiko des Käufers."

Mit der ablehnenden Haltung der Stadt Wörgl, ausgedrückt im Grundsatzbeschluss gegen die gewerbliche Nutzung und Umwidmung in Grünland dürfte das Areal seine Attraktivität einbüßen. Jedenfalls wird der Landtag vor Beschlussfassung von den Wörgler Gemeinderatsbeschlüssen in Kenntnis gesetzt.