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Presseaussendung des Landes Tirol |
Neues Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz beschlossen
LRin Palfrader: „Meilenstein für die Tiroler Familien“
Der Tiroler Landtag beschloss am 30. Juni 2010 einstimmig das neue Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, das mit 1. September 2010 in Kraft tritt. Das Land Tirol wird in den nächsten drei Jahren zusätzlich mehr als 32 Millionen Euro in die Kinderbetreuung investieren.
„Das ist ein Meilenstein für die Tiroler Familien. Erstmals sind alle Formen der Kinderbetreuung in einem Gesetz berücksichtigt“, freut sich Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Damit wird die Grundlage für ein ganztägiges, ganzjähriges und flächendeckendes Angebot geschaffen. „Der Tiroler Landtag hat mit dem neuen Gesetz die Weichen für eine bedarfsgerechte und hochwertige Kinderbetreuung gestellt“, bedankt sich die Landesrätin beim Tiroler Landtag für die breite Zustimmung.
Äußerst zufrieden zeigt sich auch Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf: „Das neue Gesetz ist ein wichtiger Impuls für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein verbessertes Kinderbetreuungsangebot verhilft nicht nur Frauen zu mehr Unabhängigkeit, Familien zu mehr Lebensqualität, Gemeinden zu einer Zukunft und der Wirtschaft zu motivierten Arbeitskräften, sondern ermöglicht auch eine bessere Verteilung sozialer Chancen und eine möglichst frühe Förderung unserer Kinder.“
Was bringt die Zukunft:
· ganzjähriges und ganztägiges Angebot
· gemeindeübergreifende und alterserweiterte Gruppen für den ländlichen Bereich (besondere Förderung durch das Land)
· kleinere Gruppengröße (beispielsweise zwanzig Kinder im Kindergarten und Hort, zwölf in der Kinderkrippe)
· besserer Betreuungsschlüssel
· verpflichtendes und kostenfreies Kindergartenjahr für über 5-Jährige
· kostenfreies Kindergartenjahr für über 4-Jährige