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Beschlüsse im Wörgler Gemeinderat am 4. November 2010 |
Die Bestellung des neuen Stadtwerke-Geschäftsführers durch Bürgermeisterin Hedi Wechner hatte im Gemeinderat am 4. November 2010 ein Nachspiel am politischen Parkett: Die Bürgermeisterliste Arno Abler, das Team Wörgl, die FWL und die Grünen brachten einen Dringlichkeitsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Wörgler Stadtwerke ein und alle drei Stadtratsfraktionen nomierten auch gleich Personen für das geforderte Gremium.
Zunächst zur Vorgeschichte: Mit Jahreswechsel verlässt Stadtwerke-GF Helmuth Müller Wörgl in Richtung Innsbruck. Die frei werdende Position vergab Bürgermeisterin Hedi Wechner an den langjährigen Mitarbeiter Reinhard Jennewein, gegen den in einer Fraktionssitzung zuvor keine Einwände erhoben wurden. Das Team Wörgl forderte allerdings eine Ausschreibung des Postens, Grüne und FWL wollten darüber noch in den Fraktionen beraten und schließlich stellten 16 Mandatare den Antrag auf Ausschreibung.
Alles eine Vertrauensfrage...
An der Postenvergabe durch die Bürgermeisterin ohne Ausschreibung ist rechtlich gesehen auch nichts auszusetzen - laut bestehendem Stadtwerke-Gesellschaftervertrag, dem GesmbH-Gesetz und der Tiroler Gemeindeordnung ist sie dazu auch befugt. "In Zukunft soll nicht mehr eine Person die Generalvollmacht haben", begründet Vizebgm. Andreas Taxacher (links) den vorgelegten Dringlichkeitsantrag der 4 Fraktionen. Und Stadtrat Daniel Wibmer begründet den de facto Misstrauens-Antrag gegen die Bürgermeisterin damit, dass "wir uns nicht vorstellen konnten, dass so etwas passiert - dass die Bürgermeisterin gegen die Mehrheit von 16 Mandataren anders entscheidet."
Der Gemeinderat sollte nun beschließen, wer in Zukunft die Generalversammlung der Stadtwerke - die ja der gesamte Gemeinderat ist - rechtlich vertritt. Zeichnungsberechtigt sollen laut Antrag künftig alle Stadtratfraktionen sein, namentlich neben Bürgermeisterin Hedi Wechner auch Vizebgm. Evelin Treichl für die Bürgermeisterliste, STR Mario Wiechenthaler für die FWL und das Team Wörgl verzichtet zugunsten von Grün-GR Alexander Atzl auf eine eigene Nominierung. Dabei beruft man sich auf die Praxis in Kufstein, wo fünf Mandatare die Stadtgemeinde vertreten würden.
Die Wörgler Grünen interessiert zusätzlich noch die Aufklärung der Umstände rund um die Entstehung des Gesellschaftervertrages, dessen Neufassung am 24. September 2009 mehrheitlich beschlossen wurde. "Dieser Vertrag wurde im Nachhinein in zumindest einem Punkt abgeändert, ohne dies dem Gemeindera neuerlich zur Beschlussfassung vorzulegen und so bei der außerordentlichen Generalversammlung der Stadtwerke am 19. Oktober 2009 ins Firmenbuch eingebracht", heißt es in einem weiteren Dringlichkeitsantrag der Grünen. Der im Nachhinein geänderte Punkt betrifft die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, die vorher der Zustimmung der Gesellschafter bedurft hatte. "Wir ersuchen daher den Gemeinderat der Stadt Wörgl, diesen Sachverhalt zu prüfen und einen unabhängigen Untersuchungsausschuss oder ein anderes, geeignetes Gremium zu installieren."
Dabei sollten die Fragen geklärt werden, von wem die Änderung vorgenommen wurde, zu welchem Zweck und wer davon Kenntnis hatte. "Es kann nicht sein, dass ein im Gemeinderat beschlossener Vertrag im Nachhinein noch abgeändert wird", stellte Grün-GR Richard Götz dazu fest, der im Fall, dass sich der Verdacht gegen den damaligen Bürgermeister erhärtet, Konsequenzen fordert, da dieser jetzt Vorsitzender des Stadtwerke-Aufsichtsrates ist.
Die Diskussion im Gemeinderat - für Verwirrung ist gesorgt...
Der Gemeinderat gewährte dem Vier-Fraktionen-Antrag zur Änderung des Stadtwerke-Gesellschaftervertrages - eingebracht von Vizebgm. Evelin Treichl (Bild links) die Dringlichkeit und damit die Behandlung in der Sitzung, nicht aber dem Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Vizebürgermeister Taxacher brachte zum Antrag auf den Untersuchungsausschuss einen Zusatzantrag ein, dass der Gemeinderat den Aufsichtsrat der Stadtwerke mit der Überprüfung beauftragen solle - was kurioserweise wieder einstimmig angenommen wurde - obwohl man einem Untersuchungsausschuss ja noch nicht einmal zugestimmt bzw. diesen diskutiert hatte. "Gelinde gesagt bin ich jetzt verwirrt", kommentierte Bürgermeisterin Hedi Wechner diese Abstimmungsergebnisse und wähnt dahinter ein "politisches Ränkespiel": "Laut Gesellschaftsrecht gibt es nur einen Vertreter, und das ist der Bürgermeister", lautet ihr Standpunkt, den sie auch rechtlich in der Tiroler Gemeindeordnung untermauert sieht. Als der Vertrag 2009 so beschlossen wurde, sei er auch für Stadtrat Wibmer so in Ordnung gewesen. Wechner: "Offenbar ist er dann nicht mehr in Ordnung, wenn sich der Bürgermeister ändert."
Bürgermeisterin Wechner erläuterte daraufhin auch die Fragen des Grünen Dringlichkeitsantrages zur Vorgeschichte und alle nachträglich vorgenommenen Änderungen, u.a. betreffend die Geschäftsführerbestellung. Diese sei aus dem Gesellschaftervertrag wieder herausgenommen worden, da sie im GesmbH-Gesetz geregelt sei. Zu den Änderungen habe es ein E-mail des Stadtwerke-Geschäftsführers an Bürgermeister Abler mit dem Ersuchen, diese im Gemeinderat beschließen zu lassen, gegeben. Abler habe daraufhin erklärt, dass dazu keine neue Beschlussfassung nötig sei.
Was nun die Verteilung der Vertretung auf mehrere Mandatare betrifft, steht Hedi Wechner und die SPÖ auf dem Standpunkt, dass das nicht möglich sei: "Die Verantwortung hat der Bürgermeister - das könnte nur vom Land oder Bund geändert werden. SPÖ-GR Hanspeter Hager verwies auf eine notarielle Auskunft: "Die Gesellschafterversammlung ist der Gemeinderat, und die Gemeinde nach außen vertritt der Bürgermeister, nicht der gesamte Stadtrat - das wäre nichtig im Firmenbuch." Eine Aufteilung der Zeichungsberechtigung sei also obsolet, weil gesetzlich nicht möglich.
Einen verlängerten Wahlkampf und einen Seitenhieb auf die Bürgermeisterin ortete UFW-GR Emil Dander: "Hier wird unter dem Deckmantel der Demokratie eine Anlassgesetzgebung verlangt. Es ist lächerlich - was vor Monaten noch Usus war, ist es jetzt auf einmal nicht mehr. Das ist ein Witz - wir sind das größte Bauerntheater im Bezirk."
Vizebürgermeister Andreas Taxacher rechtfertigte den Antrag mit der Befürchtung, dass so eine Person die Veräußerung der Stadtwerke beschließen könne. "Eine Veräußerung ist ohne Gemeinderatsbeschluss nicht möglich", korrigierte Bügermeisterin Hedi Wechner. Der Verkauf von Anteilen ist im Gesellschaftsvertrag eigens geregelt und bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Auf die rechtliche Grundlage wies einmal mehr GR Hanspeter Hager hin. Die Stadtwerke seien dem Gmbh-Gesetz unterworfen - und da sei es Faktum, dass die Generalversammlung von 1 Person vertreten wird. Darüber könne man sich nicht hinwegsetzen. Was das Kufsteiner Vorbild betreffe - so sei das einzigartig in Tirol und man gehe davon aus, dass die Kufsteiner diesbezüglich eine Änderung vornehmen müssen.
"Ich verfolge die Diskussion erstaunt. Wir sollten die gültige Rechtsmeinung klären und dann weiterdiskutieren", meinte Grün-GR Richard Götz, was Bürgermeisterin Hedi Wechner gern aufgriff und vorschlug, das Thema zu vertagen, die Rechtsgrundlagen nochmals zu prüfen und dann solle der Aufsichtsrat den Gesellschaftervertrag nochmals überarbeiten.
Der Vorschlag fand auch nach 10minütiger Sitzungsunterbrechung keine Zustimmung. Die Mandatare der Bürgermeisterliste Arno Abler, des Team Wörgl, der Wörgler Grünen sowie der Freiheitlichen Wörgler Liste bestanden auf die vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftervertrages und bestimmten damit Vizebgm. Treichl, STR Wiechenthaler und GR Atzl als weitere Vertreter der Generalversammlung. Bei der vorzunehmenden Änderung im Firmenbuch wird sich weisen, ob diese Vorgangsweise möglich ist.