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Presseaussendung des Landes Tirol |
Rückwirkender Antrag bis 31. März 2011 möglich
Ab 1. Jänner 2011: Tiroler Mindestsicherung gegen Armut und soziale Ausgrenzung
Nach dem heurigen November-Landtagsbeschluss tritt die neue Tiroler Mindestsicherung am 1. Jänner 2011 in Kraft und gilt rückwirkend ab 1. September 2010. Wer bereits zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2010 die vormalige Grundsicherung bezogen hat, wird automatisch neu berechnet: Falls nach dem neuen Gesetz eine höhere Leistung zusteht, wird die Differenz direkt ausbezahlt. „Wer in diesem Zeitraum keine ‚Sozialhilfe’ bezogen hat, aber aufgrund der höheren Richtsätze schon einen Anspruch gehabt hätte, kann bis zum 31. März 2011 einen entsprechenden Antrag auf rückwirkende Berechnung stellen“, informiert Soziallandesrat Gerhard Reheis. Auskünfte erteilen die Sozialämter der Bezirkshauptmannschaften.
Das Führen eines menschenwürdigen Lebens in einer Notlage ist Ziel der bundesweit einheitlichen Mindestsicherung, die den Lebensunterhalt, die Wohnkosten und die Krankenversicherung abdeckt. Beim Lebensunterhalt erfahren insbesondere AlleinerzieherInnen eine finanzielle Besserstellung, beim Wohnen wird man sich in Tirol weiterhin an den ortsüblichen Wohnkosten orientieren. Außerdem ersetzt die „E-Card“ den bisherigen Sozialhilfe-Krankenschein. 11.300 Menschen haben im vergangenen Jahr in Tirol die Grundsicherung erhalten, die durchschnittliche Bezugsdauer liegt unter einem halben Jahr. „Angesichts der höheren Richtsätze werden mehr Tirolerinnen und Tiroler die neue Mindestsicherung beziehen können – als Hilfestellung für eine schwierige Lebenssituation“, berichtet LR Reheis.
Text: Mag. Robert Schwarz/Landespressedienst