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Medieninformation der Tiroler Gebietskrankenkasse

 

 „Das Rote Kreuz Tirol (RK) ist nicht berechtigt, Rechnungen an die transportierten Personen zu stellen. Die Versicherten sollen solche Rechnungen vorläufig nicht begleichen“, betont Bgm. Michael Huber, Obmann der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK). Huber verweist auf Gespräche mit dem Roten Kreuz in der nächsten Woche: „Sollten wir uns einigen, werden die neuen Tarife bei Krankentransporten ohnehin rückwirkend direkt zwischen TGKK und RK abgerechnet.“
 
Huber verweist darauf, dass der Vertrag mit dem Roten Kreuz eine sechsmonatige Kündigungsfrist vorsieht. Ab Juli 2011 komme dann ohnedies das neue Rettungsgesetz zum Tragen, wobei das RK für seine Leistungen einen Pauschalbetrag bekomme.
 
Eine offizielle Kündigung des bestehenden Vertrages sei bei der Kasse bisher nicht eingegangen. Die TGKK gehe daher davon aus, dass der Vertrag weiter aufrecht ist. Huber bedauert die nunmehrige Vorgangsweise des Roten Kreuzes: „Der RK-Landesverband Tirol versucht offenkundig über die Verunsicherung der Versicherten Druck auf die Kasse auszuüben.“