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Presseaussendung des Landes Tirol

LR Bernhard Tilg zum Tarifstreit über Krankentransporte: „Bestehende Verträge sind einzuhalten“

Die Festlegung der Tarife für Krankentransporte ist laut Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg eine Angelegenheit zwischen den Sozialversicherungen und den Rettungsdienstleistern. Änderungen in der Tarifgestaltung müssten, so wie bisher in Tirol üblich, am Verhandlungstisch vereinbart werden.

Nur Selbstbehalt ist zu verrechnen
Der diesbezügliche Vertrag zwischen Rotem Kreuz und Tiroler Gebietskrankenkasse sieht eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor. „Daher ist den PatientInnen nur der bisherige Selbstbehalt zu verrechnen“, stellt Tilg fest. Mit dem Inkrafttreten des Rettungsdienstgesetzes am 1. Juli 2011 gilt dann die Ausschreibung, die den bisherigen Selbstbehalt weiterhin vorsieht.
Kein Tarifstreit auf dem Rücken der PatientInnen
„Die jetzige Entwicklung zeigt wieder einmal deutlich, wie nötig eine Neuordnung des Tiroler Rettungswesens war. Denn es kann nicht sein, dass der Tarifstreit auf dem Rücken der PatientInnen ausgetragen wird“, schließt Tilg.

Autor: Mag. Robert Schwarz/Amt der Tiroler Landesregierung