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Beschlüsse im Wörgler Gemeinderat am 31. März 2011
Ausufernde Diskussionen entfachte der Tagesordnungspunkt Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke schon zu Beginn bei der Tagesordnungserstellung, da die Bürgermeisterliste Arno Abler überraschend die Absetzung der Causa beantragte. Die Begründung erwies sich allerdings als nicht haltbar. Nach einer Sitzungsunterbrechung einigte man sich dann doch auf eine gemeinsame Vorgangsweise. 
 
Dass die von der Aufsichtsbehörde verlangte Aufhebung der Beschlüsse vom 4. November 2010 (Info unter www.vero-online.info/page.php?id=1743) zur Änderung des Gesellschaftervertrages unausweichlich ist, leuchtete allen ein und wurde auch einstimmig beschlossen.
 
  
 
Stadtrat Daniel Wibmer und Vizebgm. Evelin Treichl von der Bürgermeisterliste Arno Abler brachten den Oppositions-Antrag ein (Bild links), und Bürgermeisterin Hedi Wechner beim Verlesen des Kompromiss-Antrages aller Fraktionen.
 
Für die weitere Vorgangsweise lagen ursprünglich zwei Anträge vor. Während Bürgermeisterin Hedi Wechner zur generellen Neuregelung für alle ausgegliederten Gesellschaften der Stadt den Verwaltungsausschuss betrauen wollte, drängte Vizebgm. Evelin Treichl im gemeinsam von der Bürgermeisterliste, der FWL, dem Team Wörgl und den Wörgler Grünen gestellten Antrag darauf, dass die Vorgangsweise sofort geregelt werden sollte. Diesem Antrag zufolge sollten aus „Gründen der Transparenz“ alle der Generalversammlung vorbehaltenen Beschlüsse im Gemeinderat oder einem von diesem bestellten Gremium erfolgen.
 
Die Kompromisslösung, die schließlich mehrheitlich mit 16:5 Stimmen angenommen wurde, sieht weder ein Gremium noch die Befassung des Verwaltungsausschusses vor. Die beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrages rüttelt nicht an der alleinigen, in der TGO festgelegten Vertretungsbefugnis der Bürgermeisterin, die sich aber künftig vermehrt an Empfehlungen des Gemeinderates halten muss.
 
Der Beschlussfassung voran ging zusätzlich zur schriftlichen Aufforderung der Aufsichtsbehörde ein Gespräch mit dem Bezirkshauptmann, dessen Empfehlungen übernommen wurden. Dabei wurde auch eine generelle Neuregelung für alle ausgegliederten Gesellschaften der Stadt angeregt. Der Kompromiss-Antrag lautete dazu folgendermaßen: "Der Gemeinderat beschließt aus Gründen der Transparenz und der stärkeren demokratischen Rückkoppelung ausgegliederter Gesellschaften an die Willensbildung des Gemeinderates, alle in ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinde zu fassende Beschlüsse, die der jeweiligen Generalversammlung vorbehalten sind, im Gemeinderat zu beraten. Der Gemeinderat kann in allen von den jeweiligen Generalversammlungen zu besorgenden Angelegenheiten Beschlüsse fassen. Der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Stadt (§ 55 Abs. 1 TGO) übt seine Vertretungsbefugnis in den jeweiligen Generalversammlungen auf Grundlage dieser gefassten Beschlüsse, an die er nach der TGO gebunden ist, aus." Geregelt sind die Aufgaben der Generalversammlungen in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen.
 
 
Entzündet hatte sich der Streit an der Bestellung des Stadtwerke-Geschäftsführers im vergangenen Jahr, bei der Bürgermeisterin Hedi Wechner gegen den Vorschlag der Opposition auf eine Ausschreibung verzichtete und damit ihre im Gesellschaftsvertrag festgeschriebene Ermächtigung nützte. Künftig obliegt diese Kompetenz nun dem Gemeinderat.