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Antrag im Wörgler Gemeinderat am 22. September 2011 |
Auf Wörgler Spazierwegen und Laufstrecken komme es immer wieder zu Zwischenfällen mit freilaufenden Hunden. Zur Wahrung der Sicherheit landete im Verwaltungsausschuss ein Antrag von Vizebgm. Evelin Treichl auf Leinenzwang für Hunde im Wörgler Naherholungsgebiet im Süden betreffend die Möslalm sowie bis zur Filz im Westen der Stadt, namentlich am Möslalmweg, Zauberwinklweg sowie auf den Laufstrecken Fuss-Fit-Runde, Egger-Runde, Feller-Strecke, Grisu-Runde, Solar-Klingler-Runde und auf der Abkürzungsstrecke.
Vom Leinenzwang ausgenommen sollen nur Diensthunde öffentlicher Stellen, des Roten Kreuzes oder Samariterbundes sowie der Bergwacht und der Bergrettung im Einsatz sein. Übertretungen der Verordnung nach dem Landespolizei-Gesetz können mit Strafen bis zu 360 Euro geahndet werden. Zu den nicht geklärten Fragen zählt, wie die Einhaltung der Verordnung überwacht werden kann. Da über die Umsetzung keine Einigkeit im Ausschuss zustandekam, wurde der Antrag zurückgestellt und wird nun neuerlich im Verwaltungsausschuss behandelt. Verständnis für beide Seiten zeigt Ausschuss-Obfrau NR GR Carmen Gartelgruber, die am Samstag, 24.9.2011, zur Bundesobfrau der Initiative der Freiheitlichen Frauen gewählt wurde: „Ich verstehe Sportler, Kinder und Jugendliche, die sich von freilaufenden Hunden bedroht fühlen, aber auch Hundehalter. Wir werden versuchen, eine Lösung zu finden.“