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Beschluss aus dem Wörgler Gemeinderat am 9. Mai 2012 |
vero / 15.05.2012 10:02
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Stadtwerke-Geschäftsführer Reinhard Jennewein (links) schlug im Gemeinderat die Neuorganisation für die Initiative Wörgl - unsere Energie vor. Bild Mitte: Peter Teuschel, Programmkoordinator von Wörgl – unsere Energie. Die Initiative Wörgl – unsere Energie zielt auf die Nutzung erneuerbarer Energie zur Wärme- und Stromgewinnung.
Nicht bewährt hat sich die Einrichtung eines Energiebeirates in Wörgl zur strategischen Steuerung der Initiative „Wörgl – unsere Energie“. „Der Energiebeirat war nicht mehr beschlussfähig, weil die Leute nicht mehr zur Sitzung gekommen sind“, berichtete Stadtwerke-Geschäftsführer Reinhard Jennewein dem Wörgler Gemeinderat, der daraufhin mit einstimmigem Beschluss den Energiebeirat ersatzlos auflöste.
Wörgl will bis 2025 energieautark bei der Wärme- und Stromversorgung sein. Zur Umsetzung des hoch gesteckten Zieles wurde vor fünf Jahren eine zweiteilige Organisation beschlossen: Der Energiebeirat für die strategische Steuerung und das Energieteam/e5-Team zur operativen Umsetzung. Der Energiebeirat bestand aus politischen Vertretern der Stadt und Experten aus der Wörgler Wirtschaft. Was in der Praxis an der Sitzungsteilnahme scheiterte. Jennewein schlug die ersatzlose Streichung vor: „Mit dieser Zusammensetzung und dem Engagement kann man nicht arbeiten.“
Die Aufgaben des Beirates wie Erarbeitung des Energiejahresprogrammes und Empfehlungen an den Gemeinderat sollen künftig vom Energieteam/e5-Team, bestehend aus Mitarbeitern der städtischen Verwaltung sowie der Stadtwerke in Zusammenarbeit mit den Gemeinderatsausschüssen übernommen werden. Insbesonders die Ausschuss-Vorsitzenden seien zur aktiven Zusammenarbeit mit Peter Teuschel, dem Porgrammkoordinator von „Wörgl – unsere Energie“ aufgefordert.
„Der Energiebeirat hat sich in den Köpfen nie festgesetzt und war nicht zielführend“, kommentierte Bürgermeisterin Hedi Wechner die Entscheidung, ihn ersatzlos zu streichen. Das 2008 beschlossene Energieleitbild als langfristige Grundlage für das politische und operative Handeln bei den Themen Energieversorgung und Klimaschutz bleibe von der organisatorischen Neuregelung unberührt.