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Presseaussendung der FPÖ Tirol |
Der momentane Strafrahmen beginnt bei 6 Monaten Mindeststrafe, was in keinerlei Relation zu Delikten wie etwa Geldfälschung steht, wofür die Mindeststrafe 1 Jahr beträgt. „Immer wieder erleben wir, wie rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter nicht ins Gefängnis müssen, nur einen Teil der Strafe verbüßen, oder gar nur zu einer geringen Haftstrafe verurteilt werden. Dieser Zustand ist schnellstens zu korrigieren“, so Gartelgruber.
Im §17 des österreichischen Strafgesetzbuches sind Verbrechen als „vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind“ definiert. Alle übrigen strafbaren Handlungen sind per Definition ein „Vergehen“. Dies, so Gartelgruber „sei eine Verharmlosung von Sexualdelikten und reine Verhöhnung der Opfer, die ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen haben. Diese Wunden heilen nie“.
Die Nationalrätin möchte mit der Petition die unter www.opferschutz-zuerst.at unterstützt werden kann auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam machen und hofft auf möglichst breite Unterstützung. So will sie das Justizministerium zum Handeln zwingen und endlich den Opferschutz ins Zentrum der Rechtsprechung gerückt sehen.
„Auch im Landtag habe die FPÖ dieses Thema behandelt und dazu im September einen Dringlichkeitsantrag eingebracht“, so der Landtagsabgeordnete Anton Frisch. Ziel der Initiative sei es gewesen mit einem Beschluss den Gesetzgeber aufzufordern in dieser Sache tätig zu werden. Frisch bedauert, dass „hierzu der Mut fehlte und unser Antrag schlussendlich wieder nur in einer Schublade verschwand“. Aus diesem Grund unterstützt Frisch nun die Petition seiner Kollegin und hofft auf „möglichst viele Unterzeichner, um hier vielleicht doch nochmals Bewegung in die Sache zu bekommen und diese Ungerechtigkeit endlich aus der Welt zu schaffen.“
Text: Christoph Ranzmaier/RFJ Tirol